Nr. 237 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(2. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)
des Petitionsausschusses zur Petition des Frauenvolksbegehrens 2.0 betreffend „Angebot und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenanstalten“
Der Petitionsausschuss hat sich in der Sitzung vom 10. Jänner 2024 mit der Petition befasst.
Klubobfrau Abg. Mag.a Berthold MBA erläutert eingangs, dass die Thematik das Selbstbestimmungsrecht der Frau betreffe. Die Petition gebe dem Hohen Haus die Möglichkeit, Schwangerschaftsabbrüche von verschiedenen Seiten zu beleuchten. Zudem ermögliche die Diskussion, dass Expert:innen, denen die Situation in Salzburg bekannt sei, erläutern könnten, welche weiteren Maßnahmen es brauche, um die Sicherheit rund um einen Schwangerschaftsabbruch weiter ausbauen und diesen gut begleiten zu können. Ferner sei es Ziel, die höchste medizinische Qualität zu gewährleisten sowie eine wohnortnahe und kostenfreie Durchführung zu ermöglichen. Des Weiteren gibt Klubobfrau Abg. Mag.a Berthold MBA zu verstehen, dass die Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften ein zentrales Anliegen sei. Im Jahr 2023 habe man auf 50 Jahre Fristenregelung in Österreich zurückblicken können, welcher von Vorkämpferinnen der Weg gebahnt worden sei. Dennoch sei Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch verankert. Es handle sich um ein generationsübergreifendes Thema, welches vielen Frauen Leid und Verletzungen zugefügt und zu Ächtung und Selbstmorden geführt habe. Klubobfrau Abg. Mag.a Berthold MBA richtet in weiterer Folge Fragen an die Expert:innen hinsichtlich des Bedarfs an weiteren Maßnahmen und welche Frauen mit welchen Anliegen in die Gynmed Ambulanz kämen. Des Weiteren bittet Klubobfrau Abg. Mag.a Berthold MBA um eine Schilderung des Zusammenspiels der einzelnen Beratungsstellen und wie es im Bereich der Prävention und mit dem Wissen über Verhütungsmethoden aussehe. Sie sei der Ansicht, dass die bestehenden Angebote der Verhütungsberatungen noch verbesserungsfähig seien. Es gebe Menschen, die mehr Bedarf an Unterstützungen bei der Informationsgewinnung im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Verhütungsmöglichkeiten und rund um den eigenen Körper benötigten.
Abg. Berger führt aus, dass sich Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdächten, in einer sehr prekären Situation befänden. Im Zuge der Regierungsverhandlungen sei man zur Erkenntnis gekommen, dass die Beratung und Begleitung von Schwangerschaftsabbrüchen dementsprechend auszubauen seien. Hier wolle man eine Informationskampagne starten, welche die Vermeidung ungewollter Schwangerschaften zum Thema habe. Dies sei auch Teil des Regierungsübereinkommens und solle Möglichkeiten und Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch aufzeigen.
Abg. Hangöbl BEd stellt fest, dass eine wirkliche Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen voraussetze, dass ein Schwangerschaftsabbruch ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung Dritter möglich sein müsse. Dies sei eine höchstpersönliche Entscheidung und hinterlasse Spuren im Leben einer Frau. Auf der anderen Seite bringe die Geburt eines Kindes eine große Verantwortung mit sich und Frauen würden in dieser Situation oft alleine gelassen. Gerade Alleinerzieherinnen gerieten sodann häufig in eine finanziell prekäre Lage. Deshalb sei ein niederschwelliger Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenhäusern mit gynäkologischen Abteilungen so wichtig. Wesentlich sei vor allem auch der finanzielle Aspekt. Derzeit koste ein Schwangerschaftsabbruch zwischen € 500,-- und € 600,--, je nach dem, wann und für welche Methode man sich entscheide. Da ein Schwangerschaftsabbruch eine Notsituation darstelle, in der die Zeit dränge, sei es umso wichtiger, dass Frauen und Mädchen bei Bedarf finanzielle Unterstützung von außerhalb des Familien- und Freundeskreises erhielten. Abg. Hangöbl BEd betont, dass Prävention samt einer adäquaten Aufklärung auch für sie einen wesentlichen Faktor darstelle. Ein Ländervergleich zeige, dass Verhütungskosten in anderen Ländern von den Krankenkassen übernommen würden, teilweise nicht nur für die Pille, sondern auch für die Spirale.
Landtagspräsidentin Dr.in Pallauf erklärt, dass ihrer Meinung nach die Verhütung das Wichtigste sei, um gar nicht in die Situation zu kommen, eine derart schwere Entscheidung treffen zu müssen. Der wesentlichste Punkt sei, Frauen zu ermächtigen, so selbstbestimmt zu sein, um diese Situationen bestmöglich zu verhindern. Landtagspräsidentin Dr.in Pallauf zeigt sich überzeugt, dass mit der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch auch die Entscheidung darüber getroffen werde, ob ein Leben entstehe oder nicht. Ihr sei bewusst, dass diese Entscheidung oft sehr schnell getroffen werden müsse. Mit Hilfe der geplanten Informationskampagne der Regierung sollten so viele Frauen wie nur möglich erreicht und die Möglichkeit geben werden, präventiv, bewusst und selbstbestimmt vorzugehen. Landtagspräsidentin Dr.in Pallauf merkt weiters an, dass die Regelungen zur Fristenlösung richtig und wichtig seien. Zudem sei Salzburg mit der Gynmed Ambulanz und der Praxis für Konfliktschwangerschaft bereits gut aufgestellt. Essenziell sei, so wenig Frauen wie möglich vor die Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs zu stellen. Für eine Selbstbestimmung vom ersten Augenblick an sei eine entsprechende Beratung in allen Sprachen wichtig sowie die Stärkung des Bewusstseins hinsichtlich der eigenen Fruchtbarkeit. Dies werde in Salzburg bereits angeboten. Frühzeitige Kampagnen, beispielsweise auch in Schulen, seien wesentlich, um laufend das Bewusstsein zu stärken und hierauf sei auch das Augenmerk zu legen. Statistiken belegten, dass Schwangerschaftsabbrüche glücklicherweise nur in einem geringen Ausmaß bei sehr jungen Frauen vorgenommen würden. Klarstellen wolle sie abschließend, dass es in Salzburg bereits die Möglichkeit der Unterstützung hinsichtlich der Kosten eines Schwangerschaftsabbruches gebe. In einer weiteren Wortmeldung bringt Landtagspräsidentin Dr.in Pallauf folgenden Erledigungsvorschlag ein:
Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, eine Informationskampagne des Landes zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaft auszuarbeiten und eine fundierte Aufklärung zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft an Schulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen zu unterstützen.
Abg. Thöny MBA legt dar, dass sie es als sehr traurig empfinde, dass eine derartige Petition überhaupt notwendig sei, wenn es um die Selbstbestimmung von Frauen gehe. Es stehe außer Frage, wie wichtig präventive Maßnahmen und eine adäquate Aufklärung seien. Die Äußerung von Landtagspräsidentin Dr.in Pallauf, so wenig Frauen wie möglich vor die Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruches zu stellen, unterstreiche sie voll und ganz. Es sei jedoch zu bedenken, dass es tragischerweise auch bei Vergewaltigung häufig zu ungewollten Schwangerschaften komme. Gerade in diesen Fällen sei eine entsprechend schnelle und kostenlose Unterstützung unabdingbar. Mit der Petition solle erneut die Thematik und die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten eines Schwangerschaftsabbruches aufgezeigt und in eine gemeinsame Richtung gegangen werden.
Frau Queteschiner (Petentin) schildert eingangs, dass das Frauenvolksbegehren 2.0 im Jahr 2018 knapp 500.000 Unterschriften erreicht und im Kapitel „SELBST BESTIMMEN! Das ist gerecht“ unter anderem die Forderung nach Angebot und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenanstalten und die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse erhoben habe. Jede schwangere Person benötige einen sicheren Zugang zu einem Abbruch, wenn sie sich dafür entscheide. Dies sei jedoch derzeit nicht gegeben. Österreich habe europaweit eine der höchsten Raten an Schwangerschaftsabbrüchen. Das liege daran, dass die Aufklärung sowie die Prävention in Österreich schlecht funktionierten. Im Wesentlichen gebe es Bedarf an zwei Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Einerseits brauche es mehr und bessere Informationen über den eigenen Körper, Geschlechtsverkehr und Verhütungsmethoden. Hierzu gehörten altersgerechte und ungezwungene sexualpädagogische Angebote in Schulen, der Ausbau der Beratungsstellen sowie mehr Zeit für Fachärzt:innen. Zum Anderen fehle ein leichterer Zugang zu wirksamen Verhütungsmitteln. Diese seien teuer und sollten deshalb wie in anderen EU-Ländern kostenlos sein. Die Kosten für Schwangerschaftstests und Verhütungsmittel, die eine ärztliche Untersuchung und Betreuung erforderten, sollten daher von den Krankenkassen übernommen werden. Jede Frau, die ungewollt schwanger sei, solle zudem in allen öffentlichen Krankenhäusern die Möglichkeit eines wohnortsunabhängigen und kostenlosen Schwangerschaftsabbruches haben. Dies sei bislang in keinem Bundesland in Österreich möglich. In weiterer Folge erläutert Frau Queteschiner die aktuelle Position von Amnesty International zum Schwangerschaftsabbruch. Diese beinhalte unter anderem das Recht jeder Person, die schwanger werden kann, auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch, der ihre Rechte, Autonomie und ihre Würde respektiere sowie eine vollständige Entkriminalisierung, beispielsweise die Streichung aus dem Strafgesetzbuch. Sie weise auch darauf hin, dass die Menschenrechtskommissarin des Europarates in ihrem Bericht nach einem Besuch in Österreich die Behörden aufgefordert habe, die Lehrpläne zur Sexualerziehung zu ergänzen, die Beratung über Empfängnisverhütung und Verhütungsmittel zu subventionieren, die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der öffentlichen Krankenversicherung zu übernehmen und einen effektiven Zugang zum Abbruch im ganzen Land zu gewährleisten. Abtreibungsfürsorge sei Teil der Gesundheitsfürsorge und Gesundheit stelle ein Menschenrecht dar, heiße es auch in einer Aussendung der WHO. In Österreich täten sich aber fast 50 Jahre nach der Einführung der Fristenregelung Versorgungslücken auf. Derzeit gebe es einige Initiativen wie beispielsweise #AusPrinzip und Pro-Choice, die gemeinsam mit dem Verein Frauenvolksbegehren 2.0 die Forderung nach Streichung des § 96 aus dem Strafgesetzbuch und einer kostenfreien, wohnortnahen Abbruchmöglichkeit erhöben.
Landesrätin Mag.a Gutschi schildert, dass die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter aufgrund der demografischen Entwicklung sinke, sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche jedoch nicht verringere. Sie vertrete eine lebenserhaltende Denkweise und wolle stets Leben schützen. Im Regierungsabkommen sei festgehalten worden, dass verstärkt auf Prävention gesetzt werden solle. Unterstreichen wolle sie, dass, wie bereits geschildert worden sei, sich meist Frauen, die bereits zwei, drei Kinder hätten, für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden. Das zeige, dass die Thematik der Familienplanung nach wie vor ein Frauen- und kein Familienthema sei. Gerade bei den Kosten der Verhütungsmittel seien auch Männer in die Pflicht zu nehmen. Wie von den Vorrednerinnen bereits angeführt worden sei, sei die Prävention ein zentraler Faktor und sie bitte DDr. Fiala von der Gynmed Ambulanz, seine Erfahrung zu schildern. Hinsichtlich der Kosten eines Schwangerschaftsabbruches stellt Landesrätin Mag.a Gutschi klar, dass es bereits einen ensprechenden Topf gebe, der der Gynmed Ambulanz zugeordnet sei, der zur Unterstützung von Frauen in finanziellen Notsituationen diene. Zum Schluss erläutert sie zur Fristenlösung, dass diese in bestimmten Fällen auch nach den ersten drei Schwangerschaftsmonaten einen Abbruch erlaube, nämlich, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr oder eine schwere körperliche oder geistige Behinderung des Kindes zu erwarten sei. Gerade dieses Thema mache sie sehr betroffen, weil es zeige, dass der gesellschaftliche Blick auf das Leben von Menschen mit Behinderung offenbar immer noch so sei, dass man sich schwer vorstellen könne, ein Kind mit Behinderung auf die Welt zu bringen. Gehe es um eine gesundheitliche oder seelische Indikation, seien Schwangerschaftsabbrüche kostenlos, dies gelte auch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft in Folge einer Vergewaltigung. Ein großes Anliegen sei es ihr, die Kooperationen mit den unterschiedlichen Einrichtungen voranzutreiben, um eine bestmögliche Prävention und im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs eine bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten.
DDr. Fiala (Gynmed Ambulatorium) erläutert, dass ungewollte Schwangerschaften ein sehr häufiges Ereignis darstellten, da Frauen im Durchschnitt 35 Jahre fruchtbar seien. Man könne bei der Häufigkeit durchaus den Vergleich mit Unfällen in anderen Lebensbereichen ziehen. Ungewollte Schwangerschaften kämen in den unterschiedlichsten Lebens- und Altersabschnitten vor. Die Vermeidung ungewollter Schwangerschaften sei daher ein ganz wesentlicher Punkt. Die Aufgabe des Staates sei es, Paare in der Umsetzung ihres Familienprojektes mit gewollten Kindern und der Vermeidung und Prävention ungewollter Schwangerschaften zu unterstützen und ein niederschwelliges Angebot sowohl für die Verhütung als auch für den Schwangerschaftsabbruch anzubieten. Österreich sei im westeuropäischen Vergleich ziemliches Schlusslicht hinsichtlich der Prävention ungewollter Schwangerschaften und das einzige Land, in dem Frauen sowohl für die Verhütung als auch für den Schwangerschaftsabbruch selbst aufkommen müssten. Die meisten Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden, würden dies auf der Grundlage ihrer konkreten Lebenserfahrung machen. Es müsse daher zukünftig für eine kinder- und frauenfreundliche Gesellschaft Sorge getragen werden. Hinsichtlich der Situation in Salzburg betont DDr. Fiala abschließend, dass der nächste wichtige Schritt wäre, die Prävention von ungewollten Schwangerschaften weiter auszubauen.
Dr.in Firlei (Gynmed Ambulatorium) beantwortet in weiterer Folge die Fragen von Klubobfrau Abg. Mag.a Berthold MBA hinsichtlich der Arbeitserfahrung, was es brauche, um Schwangerschaftsabbrüche mit hoher medizinischer Qualität und guter Begleitung der Frauen anzubieten und ob der Topf in Höhe von € 5.000,-- ausreichend sei bzw. die Notwendigkeit eines Härtefallfonds vorliege und wie die Kooperation mit anderen Einrichtungen aussehe. Eine Frau, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheide, brauche in dieser Krisensituation einen geschützten Raum und auf Wunsch auch eine adäquate Beratung. Dr.in Firlei schildert, dass die Betroffenen oft den Eindruck hätten, dass ein Schwangerschaftsabbruch der einzige Weg sei. Meist seien diese Frauen bis zum Abbruch sehr traurig und danach komme eine große Erleichterung zum Vorschein. Die Erfahrung zeige zudem, dass die Hälfte der Frauen keinerlei Verhütung verwende. Im Anschluss eines Abbruches gebe es zwar eine Verhütungsberatung, jedoch sei sie der Meinung, dass dies nicht der geeignete Zeitpunkt dafür sei, da die Betroffenen zunächst die Abbruchsituation verarbeiten müssten. Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch seien meistens schlechte Beziehungen, berufliche Umstände, eine laufende Ausbildung oder, dass ein weiteres Kind unvorstellbar sei. Bislang habe sie in ihrer 18jährigen Berufserfahrung in der Ambulanz noch nie erlebt, dass eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch als Verhütungsmethode angesehen habe. Es sei ein wirklich schwerer Weg für die Betroffenen und hier gebe es weiteren Unterstützungsbedarf, der eine ergebnisoffene Beratung beinhalten müsse.
Klubobfrau Abg. Mag.a Berthold MBA bringt im Namen der GRÜNEN folgenden Erledigungsvorschlag ein:
Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert,
Der Vorsitzende Abg. Mag. Eichinger lässt zunächst über den Erledigungsvorschlag der GRÜNEN abstimmen. Dieser wird mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von SPÖ, KPÖ PLUS und GRÜNEN – sohin mehrstimmig – abgelehnt. Anschließend wird der Erledigungsvorschlag der ÖVP abgestimmt, der mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von SPÖ, KPÖ PLUS und GRÜNEN – sohin mehrstimmig – angenommen wird.
Gemäß § 49 Abs. 2 Landtags-Geschäftsordnungsgesetz wird Landtagspräsidentin Dr.in Pallauf als Berichterstatterin namhaft gemacht.
Der Petitionsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von SPÖ, KPÖ PLUS und GRÜNEN – sohin mehrstimmig - den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, eine Informationskampagne des Landes zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaft auszuarbeiten und eine fundierte Aufklärung zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft an Schulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen zu unterstützen.
Salzburg, am 10. Jänner 2024
Der Vorsitzende:
Die Berichterstatterin:
Mag. Eichinger eh.
Dr.in Pallauf eh.
Beschluss des Salzburger Landtages vom 31. Jänner 2024:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von SPÖ, KPÖ PLUS und GRÜNEN – sohin mehrstimmig – zum Beschluss erhoben.