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Nr. 237-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(2. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)

Beantwortung der Anfrage

der Abg. Klubvorsitzenden Egger-Kranzinger und Dr. Maurer MBA an Landeshauptmann
Dr. Haslauer (Nr. 237-ANF der Beilagen) betreffend den Zukunftsfonds

Hohes Haus!

Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Egger-Kranzinger und Dr. Maurer MBA vom 10. April 2024 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten:

Zu Frage 1: Sind die für die Gemeinden vorgesehenen Mittel (50 % der für den Bereich Elementarpädagogik vorgesehenen Mittel aus dem Zukunftsfonds) bereits an die Gemeinden überwiesen worden?

Wie in der Beantwortung zur Landtagsanfrage Nr. 154-ANF der Beilagen vom 17. Januar 2024 bereits ausgeführt, sieht das FAG 2024 vor, dass die entsprechenden Mittel durch den Bund bis zum 30. Juni eines jeden Jahres an die Länder überwiesen werden. Eine Auszahlung ist seitens des Bundes bis dato nicht erfolgt.

Zu Frage 1.1.: Wenn ja, wann?

Zu Frage 1.2.: Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 2: Ist das dem Land Salzburg zugesagte Geld bereits überwiesen worden?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Wie und in welchem Ausmaß werden die Gelder im Bereich Elementarpädagogik eingesetzt?

Wie in der Beantwortung zur Landtagsanfrage Nr. 154-ANF der Beilagen vom 17. Januar 2024 bereits ausgeführt, sind die Mittel entsprechend den im FAG 2024 den Ländern vorgegebenen Zielen zu verwenden. Das FAG 2024 sieht hierbei jedenfalls vor, dass im Bereich Elementarpädagogik 50 % der Mittel des jeweiligen Landestopfes unmittelbar an die Gemeinden weiterzuleiten sind. Zur Aufteilung des 50 %-Anteils unter den Gemeinden kommt gemäß FAG 2024 ein Mischschlüssel aus Volkszahl und abgestuften Bevölkerungsschlüssel zur Anwendung.

Zu Frage 4: Wie und in welchem Ausmaß werden die Gelder im Bereich Wohnen eingesetzt?

Wie in der Beantwortung zur Landtagsanfrage Nr. 154-ANF der Beilagen vom 17. Januar 2024 bereits ausgeführt, finden bezüglich einer allfälligen weiteren Verteilung von Mitteln in den Bereichen Wohnen und Sanieren sowie Umwelt gegenwärtig mit den zuständigen Fachabteilungen und dem Gemeindeverband entsprechende Gespräche statt.

Zu Frage 5: Wie und in welchem Ausmaß werden die Gelder im Bereich Energie eingesetzt?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Zu Frage 6: Wie hoch werden die Mittel sein, die in anderen Bereichen ausgegeben werden und in welchen Bereichen werden die Mittel ausgegeben?

Neben den Bereichen Elementarpädagogik, Wohnen und Energie sind im Zukunftsfonds keine weiteren Themenbereiche mehr vorgesehen.

Zu Frage 7: Wie hoch werden die Mittel sein, die Sie den Gemeinden direkt aus diesem Topf zur Verfügung stellen werden, bzw. wie werden sie auf die jeweiligen Gemeinden verteilt?

Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4.

Zu Frage 8: Gibt es Vorgaben, Pläne, Wartelisten innerhalb des Amtes der Landesregierung etc. anhand derer das Geld verteilt wird?

Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4.

Zu Frage 8.1.: Wenn ja, wie sehen die Vorgaben, Pläne, Wartelisten etc. aus?

Zu Frage 8.2.: Wenn nein, anhand welcher Kriterien sollen die Gelder dann wie und an wen verteilt werden?

Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4.

Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.

Salzburg, am 22. Mai 2024

Dr. Haslauer eh.