Nr. 032-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(3. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)
der Abg. Klubobfrau Mag.a Berthold MBA und Heilig-Hofbauer BA MBA an Landesrat DI Dr. Schwaiger (Nr. 32-ANF der Beilagen) betreffend Masterplan für die Salzach (Salzachplan)
Hohes Haus!
Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobfrau Mag.a Berthold MBA und Heilig-Hofbauer BA MBA betreffend Masterplan für die Salzach (Salzachplan) vom 6. August 2024 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten:
Zu Frage 1: Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde der Salzachplan auf Basis der Umfrageergebnisse vorangetrieben?
A. Information/Kommunikation (Federführung: Wasserbau Land Salzburg)
B. Ausarbeitungen/Vorschläge (Federführung: Wasserrecht Land Salzburg/Aufsichtsbehörde Verband)
C. Intensive Abstimmung mit Stadtverwaltung Salzburg (Wasserbau/Wasserrecht Land Salzburg – Stadtverwaltung/Magistratsdirektion/Baudirektion der Stadt Salzburg)
D. Publikation (Wasserbau Land Salzburg – Stadtverein Salzburg) (Federführung Wasserbau)
INFO/Diskussion mit dem Vorstand des Salzburger Stadtvereines und PUBLIKATION („Salzach-vielseitiger Lebensraum“, „Der Salzach-Plan in 5 Schritten“; Verfasser: LOIZL/WIESENEGGER; „Salzachplan-Interview – 6 Fragen mit LOIZL“; BASTEI, 73. Jahrgang, Sommer 2024, STADTVEREIN SALZBURG)
E. Abstimmung auf politischer Ebene Land – Stadt – Gemeinden im Vorfeld der Ver-bandsgründung
F. Schlussabstimmung Satzungen (23. September 2024) zur Gründung eines Wasserverbandes (Federführung Wasserrecht)
Aus der Einladung: „Die Aufsichtsbehörde über Wasserverbände darf Sie (die 3 Bür-germeister:innen) zur Besprechung und Finalisierung des beiliegenden Satzungsent-wurfes für die Gründung eines Wasserverbandes als Rechtsträger zur Umsetzung des Salzachplanes einladen.“
Zu Frage 2: Wer hat die operative Federführung/Projektleitung der Umsetzung des Salzachplans und welche Organisationseinheiten arbeiten daran mit?
Die operative Federführung/Projektleitung hat der künftige Rechts- bzw. Bauträger/Förderwerber, der zu gründende Wasserverband. Er kann durch einen Geschäftsführer vertreten werden. Die detaillierten Aufgaben/Rechte/Verpflichtungen werden in den Satzungen gemeinsam geregelt.
Entsprechend dem aktuellen Arbeitsprogramm für die Stadt Salzburg 2024-2029 („Salzburg! Neu regieren.“, Seite 71) sind in der Stadt Salzburg die Magistratsdirektion selbst sowie die Magistratsabteilungen 3, 5, 6 und 7 als Fachdienststellen beteiligt.
Im Falle einer Bevollmächtigung der Republik Österreich, Bundeswasserbauverwaltung im Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 7 - Wasser, durch den (noch zu gründenden Wasserverband o.ä.) können operative Aufgaben (Projektleitung) dort (Referat Wasserbau bzw. Abteilung Wasser) federführend übernommen werden.
Zu Frage 3: Sind die geeigneten Strukturen für die Umsetzung entwickelt worden?
Diese künftigen Strukturen sind im Zusammenhang mit der Verbandsgründung durch die Gemeinden zu diskutieren und festzulegen (s.h. auch gemeinschaftliche Satzungen).
Aus Sicht der Republik Österreich, Bundeswasserbauverwaltung ist die Gesamtkoordination durch den Wasserverband (GF in Vertretung) in enger Abstimmung mit der Republik Öster-reich, Bundeswasserbauverwaltung als auch den Mitgliedsgemeinden im eigenen Wirkungs-bereich zielführend.
Im Falle einer Bevollmächtigung der Republik Österreich, Bundeswasserbauverwaltung durch den, noch zu gründenden Wasserverband o.ä. können operative Aufgaben (Projektleitung) dort federführend übernommen werden.
Zu Frage 3.1: Wenn ja, wie schauen diese Strukturen aus?
Siehe Beantwortung zu Frage 3.
Zu Frage 3.2: Wenn nein, warum nicht?
Siehe Beantwortung zu Frage 3.
Zu Frage 4: Ist ein gemeindeübergreifender Wasserverband entwickelt worden bzw. ist geplant, einen solchen zu entwickeln?
Siehe Beantwortung zu Frage 3.
Zu Frage 5: Liegen die integrierten Detailplanungen aller Salzach-Abschnitte bereits vor?
Nein. Im nächsten Planungsschritt ist vorgesehen, die Planung im Rahmen eines generellen Projektes bzw. eines Detailprojektes zu vertiefen. Die Planungsleistungen sind durch den künftigen Planungsträger/Bauherrn (Wasserverband) erst auszuschreiben und zu vergeben („beauftragen“).
Im Falle einer Bevollmächtigung der Republik Österreich, Bundeswasserbauverwaltung, durch den noch zu gründenden Wasserverband o.ä., können operative Aufgaben (u.a. die Projektleitung) dort federführend übernommen werden.
Zu Frage 5.1: Wenn ja, wie schauen diese aus?
Siehe Beantwortung zu Frage 4.
Zu Frage 5.2: Wenn nein, bis wann werden diese vorliegen?
Siehe Beantwortung zu Frage 4.
Zu Frage 6: Gibt es aktuell Verzögerungen oder Hindernisse bei der Umsetzung des Salzachplans?
Nein.
Zu Frage 6.1: Wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu überwinden?
Siehe Beantwortung zu Frage 6.
Zu Frage 7: Welche Vorschläge/Ergebnisse des Flussdialogs werden in die Umsetzung des Salzachplans aufgenommen?
Im Rahmen des Flussdialogs haben sich verschiedene Ergänzungsvorschläge herauskristalli-siert. Im Rahmen des nächsten Planungsschrittes sind diese auf ihre Realisierbarkeit und Vereinbarkeit mit den Zielen des Salzachplans zu prüfen. Auf Grundlage dessen, kann entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen in die Planung/Umsetzung aufgenommen werden. Grundsätzlich liegt die Entscheidung beim Planungs- bzw. Bauträger (Wasserverband) in Abstimmung mit den Fördergebern (Wasserbautenförderung) („Hochwasserschutz/Gewässerpflege/Instandhaltung“) und ggf. Umweltförderung („gewässerökologische Verbesserungen“).
Zu Frage 8: Wie erfolgt die Einbindung der Naturschutzverbände und der Bevölkerung, in die laufende Umsetzung der Maßnahmen des Salzachplans?
Im Rahmen des Salzachplans sollen weiterhin öffentlichs Kanäle (Homepage, soziale Medien udgl.) zur Interaktion mit der Bevölkerung herangezogen werden. Umweltorganisationen wurden bereits im Rahmen von Workshops (FD 2.0) und sollen auch künftig in geeigneter Weise im Rahmen der Planung eingebunden werden. Grundsätzlich liegt die Entscheidung aber auch beim Planungs- bzw. Bauträger (Wasserverband). Bei Inanspruchnahme öffentlicher Förderungen (Bundesförderung – WBFG, UFG) können Fördermittel für Öffentlichkeitsarbeit bzw. Information gemäß den einschlägigen Bundesrichtlinien anerkannt werden.
Zu Frage 9: Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen des Salzachplans mit den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und den Natura 2000-Vorgaben im Einklang stehen?
Sollte der Wasserverband nach Abschluss der Planungsarbeiten die Realisierung in Angriff nehmen, dann sind – wie bei allen Projekten - sämtliche relevanten Rechtsmaterien bzw. deren Ansprüche vorab zu prüfen und die maßgeblichen behördlichen Bewilligungen unter Vorlage entsprechend aussagekräftiger Unterlagen zu erwirken. Dabei kann auch der o.a. Einklang im Sinne „einer Genehmigungsfähigkeit“ hergestellt werden.
Zu Frage 10: Welche finanziellen Mittel wurden bisher für den Salzachplan bereitgestellt und wie hoch ist der voraussichtliche Gesamtbedarf für die vollständige Umsetzung des Plans?
Der voraussichtliche finanzielle Gesamtbedarf wird erst nach Vorliegen der entsprechenden Detailplanungen, Massen- und Kostenermittlungen, als auch der behördlichen Bewilligungen vor Antragstellung an die maßgeblichen Fördergeber eingeschätzt werden können. Bei der Antragstellung an Fördergeber ist für die wasser- bzw. flussbaulichen Maßnahmenbereiche jedenfalls auf Basis der Detailplanung, bzw. einreichfähigen Detailplanung, eine Massen- und Kostenschätzung anzufügen. Im Falle der Mittellukrierung aus der Wasserbautenförderung (WBFG. 1985 idgF.) ist jedenfalls auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu führen.
In einer ersten Grobbetrachtung wurden bisher rd. € 40 - 45 Mio. Gesamtbedarf kommuniziert. Dieser Gesamtbedarf kann aber erst verlässlich - w.o. beschrieben - künftig festgelegt werden.
Bisherige monetäre Aufwendungen (B: Bund / L: Land)
Hochwassersofortmaßnahmen, erste Überlegungen,
Planungen im Rahmen des GFZP rd. Euro: 31.000,-- (B 100 %)
Salzachplan Fachplaner
„dieGrille“ (Bund/Land) rd. Euro: 90.000,-- (B 50 % L 50 %)
Luftbilder (Drohnenaufnahmen) rd. Euro: 4.000,-- (B 100 %)
Gutachten rd. Euro: 11.000,-- (B 100 %)
Schürfe rd. Euro: 2.000,-- (B 100 %)
Flussdialog 2.0 (Bund/Land) rd. Euro: 45.000,-- (B 50 % L 50 %)
GESAMT rd. Euro 183.000,--
Bisherige personelle Aufwendungen: rd. 1.350 h (Land Sbg.)
Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.
Salzburg, am 19. September 2024
DI Dr. Schwaiger eh.