Nr. 023 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(3. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)
des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Klubobfrau Hangöbl BEd und Walter BA MA (Nr. 492 der Beilagen 2.S.17.GP) betreffend Leerstandsabgabe
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss und der Ausschuss für Wohnen, Raumordnung und Grundverkehr haben sich in der Sitzung vom 18. September 2024 mit dem Antrag sowie mit dem Antrag der Abg. Klubobfrau Mag.a Berthold MBA, Mag.a Dr.in Humer-Vogl und Heilig-Hofbauer BA MBA (Nr. 390 der Beilagen 2.S.17.GP) betreffend eine wirksame Leerstandsabgabe befasst. Hinsichtlich der Darstellung der Beschlussfassung zum Antrag der GRÜNEN wird auf den Ausschussbericht Nr. 24 der Beilagen verwiesen.
Klubobfrau Abg. Hangöbl BEd berichtet, dass das Gesetz zur Leerstandsabgabe zu begrüßen sei, allerdings werde nicht nur von Seiten der Opposition, sondern auch von Bürgermeister:innen der ÖVP Kritik daran laut, sehr viel Aufwand führe zu relativ wenig Erfolg. Für die KPÖ PLUS bestehe der Zweck der Leerstandsabgabe darin, Wohnungen zu mobilisieren, um sie dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Die beiden Hauptprobleme seien die zu niedrige Höhe der Abgabe sowie der Ausnahmenkatalog. Viele Gemeinden sagten, dass sich für die dadurch erzielbaren Einnahmen der Aufwand der Datenerhebung nicht lohne. Bei den Ausnahmetatbeständen sei vor allem der Tatbestand der Vorsorgewohnung für Kinder bis zum 40. Lebensjahr mehr als bedenklich. Nötig sei eine Unterstützung für Gemeinden, damit diese die Leerstandsabgabe erfolgreich einheben könnten, eine taxative Aufzählung und Einschränkung der Ausnahmetatbestände und eine Verpflichtung zur Einhebung durch die Gemeinden. In der Sozialberatung bei der KPÖ PLUS steige die Zahl derer, die große Probleme hätten, überhaupt eine Wohnung zu finden oder in ungesicherten Wohnverhältnissen lebten. Einerseits gebe es ein Problem mit dem Wohnbedarf, andererseits stünden viele Wohnungen leer. Dies sei ein großer Missstand. Die KPÖ PLUS wolle nicht die Enteignung dieser Wohnungen, sondern deren Vermietung. Vorsorgewohnungen könnten bei dreijährigen Vermietungen ohne weiteres angeschafft werden, sie sollten nur in der Zwischenzeit vermietet werden.
Klubobfrau Abg. Mag.a Berthold MBA weist darauf hin, dass eine Leerstandsabgabe den Zweck verfolge, vorhandenen leerstehenden Wohnraum zu aktivieren, um die derzeit existierende Wohnungsnot zu beseitigen. Für eine Leerstandsabgabe in wirksamer Höhe gebe es seit April 2024 die bundesgesetzlichen Grundlagen. Es müsse nun nach Möglichkeiten gesucht werden, um die Salzburger Leerstandsabgabe wirkungsvoller zu machen. Einer Studie von Greenpeace zufolge gebe es international verschiedene Modelle, etwa regionale Abstufungen oder fortlaufendes Ansteigen der Abgabe. Laut einer Studie des Instituts für Raumordnung und Wohnen aus dem Jahre 2015 zur Stadt Salzburg, die nun aktualisiert worden sei, seien damals 4.800 Wohnungen und aktuell 3.600 Wohnungen leerstehend. Nach einer Studie von Christian Smigiel von der Paris-Lodron-Universität Salzburg und Andreas Van-Hametner vom Ressourcenforum Austria betrage der Anteil von mindergenutzten Wohnungen im Wohnungsneubau in Salzburg 8,7 %, bei Eigentumsprojekten seien es 15 %. Im vorliegenden Antrag fordere man ein Modell mit regional abgestuften und progressiven Abgaben und entsprechende Verhandlungen mit den Landtagsparteien. Gesetze seien nicht in Stein gemeisselt, man lerne dazu und müsse Dinge, die nicht funktionierten, verändern. In der Studie von Greenpeace werde einer Abgabenhöhe von € 200,-- pro Quadratmeter der höchste Lenkungseffekt zugeschrieben. Die Implementierung in einem regional abgestuften und progressiven Modell sei eine Aufgabe für Expertinnen und Experten.
Für die ÖVP verleiht Klubobmann Abg. Mag. Mayer seinem Erstaunen darüber Ausdruck, wie schlecht die Abgeordneten der KPÖ PLUS und der GRÜNEN in der Sache vorbereitet seien. Es wiederhole sich die Diskussion von Mai 2024 ohne substantiell weiter gekommen zu sein. In Regierungsverantwortung sei keine einzige Person der GRÜNEN in einer der Sitzungen zur Erarbeitung des Leerstandsabgabengesetzes zu sehen gewesen, nun würden im Monatstakt Anträge gestellt. Es sei möglicherweise auf der Oppositionsbank bequemer als in Regierungsverantwortung. Es ergehe an GRÜNE und an KPÖ PLUS die Aufforderung, zu sagen, welcher Ausnahmetatbestand gestrichen werden, wie hoch die Leerstandsabgabe sein und wie die Stadt Salzburg dies technisch umsetzen solle. Dazu sei keine Antwort zu erwarten. Die ÖVP werde zusammen mit dem Koalitionspartner den schwierigen, unbequemeren Weg weitergehen, die Wirkung der Leerstandsabgabe gemeinsam mit den Gemeinden zu evaluieren und evidenzbasierte Maßnahmen zu ergreifen.
Abg. Dr. Hochwimmer äußert ebenfalls sein Erstaunen über die erneute Befassung des Landtags mit Anträgen zur Leerstandsabgabe. Dies erkläre sich wohl mit dem derzeit stattfindenden Nationalratswahlkampf. Er verweise auf die Beratungen und Beschlussfassungen des Landtags von Mai und Juni dieses Jahres. Abg. Dr. Hochwimmer bringt den Antrag des Ausschusses vom 15. Mai 2024 zur Verlesung. Weiters erläutert er aufgrund einer Expertenstellungnahme aus dem dazugehörenden Ausschussbericht den Sachstand sowie die Maßnahmen des Landes, die eine Evaluierung notwendig machten, welche wiederum noch gar nicht zuverlässig vorliegen könne. Zum Antrag der KPÖ PLUS sei zu sagen, dass die Gemeinden dem genannten Ausschussbericht zufolge bereits jetzt umfänglich und nach Kräften vom Land unterstützt würden. Dass die KPÖ PLUS nun ausgerechnet den Ausnahmetatbestand der Vorsorgewohnung beseitigen wolle, sei ein starkes Stück. Überraschend sei der Gesinnungswandel der GRÜNEN, die bei der Begründung der Dringlichkeit des vorliegenden Antrages im Mai die Ausnahmetatbestände noch außer Streit gestellt hätten und nun deren Beseitigung forderten.
Abg. Ing. Mag. Meisl verweist darauf, dass die SPÖ schon anlässlich der Beschlussfassung des Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetzes im Jahr 2022 Bedenken hinsichtlich der Ausnahmebestimmungen geäußert und auf mögliche Vollziehungsschwierigkeiten hingewiesen habe. Die SPÖ habe sich jedoch auch zur Wichtigkeit des Gesetzes bekannt und dies als ersten wichtigen Schritt gesehen, der in weiterer Folge zu evaluieren sei. Nun lägen die ersten Erfahrungen vor. Auch ihm habe schon ein Bürgermeister gesagt, dieses Gesetz sei nicht vollziehbar. Bürgermeisterkonferenzen und auch der Gemeindeverband äußerten zum Teil heftige Kritik an dem Gesetz, die sich der Landtag zu Herzen nehmen solle. Man solle das Gesetz aufgrund der Daten aus den Gemeinden evaluieren, welche Ausnahmetatbestände angeführt würden und ob die Gemeinden dies überhaupt kontrollieren könnten. Geschehe das nicht, könne das Gesetz seinen Zweck, die Mobilisierung von Wohnraum, nicht erfüllen.
Landesrat Mag. (FH) Zauner MA berichtet, die Projektgruppe der Stadt versuche laut einer Aussendung der Stadt nun, die Grundlagen zu verstehen, vor Ort Nachschau zu halten, die Abgaben einzuheben und den Leerstand zu mobilisieren. Die Projektgruppe plane demnach, bis nächstes Jahr den Vorschlag für eine Strategie zur Wohnraummobilisierung an das Land zu richten. Er werde mit dem zuständigen Vizebürgermeister Kontakt aufnehmen, um die Expertise des Landes einzubringen. Der Eingriff in Vorsorgewohnungen und Wohnungen in Verlassenschaften werde aus Gründen des Schutzes des Grundrechts auf Eigentum abgelehnt. Eigentum bedeute, dass über eine Sache frei verfügt werden könne. Jemandem den Umgang mit der eigenen Sache vorzuschreiben, dabei müsse man sehr vorsichtig sein. Bei der Mindernutzung frage er sich etwa, was darunter zu verstehen sei. Von den Gemeinden lägen noch keine validen Daten vor, dies sei in der Steiermark und unter grüner Ressortführung in der Stadt Graz auch so. Die Datenerhebung sei aufgrund der Einzelfallprüfung sehr aufwändig. In den nächsten Monaten werde bei jenen 61 Gemeinden, die die Zweitwohnsitzleerstandsverordnung anwendeten, um die Zurverfügungstellung standardisierter Daten gebeten. Diese würden dann analysiert. Man dürfe sich jedoch von einer Leerstandsabgabe keine Wunder bei der Mobilisierung von Wohnraum erwarten, dies zeigten auch die bereits vorliegenden Zahlen. Dazu gebe es andere viel wirksamere Mittel.
DIin Itzlinger-Nagl (Abteilung 10) beantwortet die an sie gerichteten Fragen dahingehend, dass die Stabstelle in der Abteilung 10 unter anderem dafür zuständig sei, die Gemeinden in Fragen des Zweitwohnwesens und der Leerstandsabgabe zu unterstützen. So seien im Rahmen der Beratungsoffensive 118 der 119 Gemeinden engmaschig bei der Einhebung der Abgabe begleitet worden, etwa durch die Erstellung von Musterbescheiden. Aussagekräftiges Datenmaterial könne von den Gemeinden nur erbeten werden. Es gebe keine Ermächtigung, dies einzufordern, da es sich um eine Gemeindeabgabe handle. Wenn eine entsprechende Evaluierung erwartet werde, müsse die zuständige Stelle im Land auch mit einer Ermächtigung ausgestattet werden, um diese Daten einfordern zu können. Erst nach der Evaluierung gebe es valides Datenmaterial über den Leerstand. Eine regionale Differenzierung sei grundsätzlich möglich, allerdings nur dann, wenn der zu regelnde Sachverhalt regional unterschiedlich sei, wie etwa beim Infrastrukturbereitstellungsbeitrag. Auch dazu sei valides Datenmaterial notwendig. Derzeit werde gemeinsam mit der Stadt der Auftrag des Landtags abgearbeitet, die Stadt Salzburg zu evaluieren. Man sei jedoch weit davon entfernt, schon nächstes Jahr valide Daten zur Verfügung zu haben. Dazu müsse auch mit dem Unternehmen zusammengearbeitet werden, das die dazugehörige Software entwickle, um dann die Gemeinden entlasten zu können.
Mag. Schmiedbauer (Magistrat Stadt Salzburg) beantwortet die an ihn gerichteten Fragen dahingehend, dass der valide Datenabgleich schwierig sei. Man habe GWR-Daten mit jenen aus dem ZMR veglichen, eine Liste mit potentiell Abgabepflichtigen werde nun abgearbeitet. Die Grundbuchsbestände betreffend die Eigentümer seien zum Teil sehr alt. Es müsse in jedem Fall Kontakt aufgenommen und aktuelle Daten abgefragt werden. Die Zuordnung zu einzelnen Wohneinheiten in größeren Objekten sei nicht eindeutig möglich, es müsse nach dem Ausschlussprinzip vorgegangen werden. Hauptwohnsitznehmer oder Vermieter könnten abgehakt werden, erst dann könne in die Einzelfallprüfung gegangen werden, sodass ein ganzes Abgabeverfahren abgeführt werde, in dessen Zug man auch prüfen müsse, ob nicht die besondere Nächtigungsabgabe greife. Viele Eigentümer:innen nutzten Wohnungen, die im ZMR als Leerstand aufschienen, meldeten dann entsprechende Wohnsitze an, legten diese Meldung vor und versuchten, über wechselseitige Befreiungsbestimmungen aus der Abgabepflicht herauszukommen. Die Stadt Salzburg hebe seit Jahrzehnten die besondere Nächtigungsabgabe ein, es würden über 1.000 Objekte besteuert. Die in den Studien des SIR und der Universität Salzburg festgestellten Leerstände seien teilweise bereits bei der besonderen Nächtigungsabgabe erfasst, ein gewisser Anteil werde daher doppelt gezählt. Die erwähnten 35 Fälle in der Stadt Salzburg beträfen Personen, die sich ohne behördliche Aufforderung von sich aus bei der Behörde gemeldet hätten.
Der Antrag der Abg. Klubobfrau Hangöbl BEd und Walter BA MA betreffend Leerstandsabgabe wird mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von SPÖ, KPÖ PLUS und GRÜNEN – sohin mehrstimmig - abgelehnt.
Gemäß § 49 Abs. 2 Landtags-Geschäftsordnungsgesetz wird Abg. Dr. Hochwimmer als Berichterstatter namhaft gemacht.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von SPÖ, KPÖ PLUS und GRÜNEN – sohin mehrstimmig - den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Salzburg, am 18. September 2024
Der Vorsitzende:
Der Berichterstatter:
Schernthaner MIM eh.
Dr. Hochwimmer eh.
Beschluss des Salzburger Landtages vom 2. Oktober 2024:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von SPÖ, KPÖ PLUS und GRÜNEN – sohin mehrstimmig – zum Beschluss erhoben.