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Nr. 106-ANF der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)

Dringliche Anfrage

der Abg. Klubobfrau Mag.a Berthold MBA, Mag.a Dr.in Humer-Vogl und Heilig-Hofbauer BA MBA an Landesrat Mag. (FH) Zauner MA betreffend massive Kürzungen in der Sanierungsförderung

Die geplanten Kürzungen der Salzburger Sanierungsförderung widersprechen jeglichen politischen Zielsetzungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, Parteiprogrammen, Expert:innen-Empfehlungen und dem Sachverstand – unter anderem dem ÖVP-FPÖ Landesregierungsprogramm 2023-2028, dem Österreichplan der ÖVP, dem Bundesregierungsprogramm 2020-2024, der EU-Gebäude-Richtlinie, EU-Energieeffizienz-Richtlinie, der EU-Taxonomie, der ZT-Kammer (Positionspapier: „Klima, Boden & Gesellschaft“), den Baupakt-Partnern Gewerkschaft Bau-Holz, Fachverband der Stein- und keramischen Industrie und Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 („Bei der Sanierung den Turbo zünden“).

Am stärksten treffen die Sparpläne jedoch tausende Salzburger:innen, die Sanierungsvorhaben verschieben oder absagen müssen. Das kann zu einem Anstieg des Energieverbrauchs und höheren Heizkosten führen. Die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen verlangsamt sich, regionale Klimaziele werden schwerer erreicht. Weniger Sanierungsaufträge wirken sich auch negativ auf die regionale Wirtschaft und Arbeitsplätze aus.

Während im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ noch von einer Attraktivierung der Sanierungsförderung die Rede ist, lösen sich die Versprechen 1,5 Jahre später in Rauch auf. Die Mittel für die Sanierungsförderung werden nicht erhöht, sondern sogar halbiert. Einige Zahlen zur Einordnung, die das Ausmaß der Einschnitte sichtbar machen: 2024 hat das Land € 35 Mio. für Sanierungen budgetiert und bis Oktober 2024 rund € 52 Mio. ausgegeben. 7.111 Wohnungen wurden bis dahin mit durchschnittlich € 7.286,-- pro Wohnung gefördert. (Auskunft Landesrat Mag. (FH) Zauner MA vom 2. Oktober 2024). Wurden bisher bis zu 50 % der Kosten gefördert, sollen es ab 2025 nur mehr maximal 30 % sein.

Das Herumgeeiere bei der Sanierungsförderung setzt sich fort. Im Herbst hat Landesrat Mag. (FH) Zauner MA für das Sanierungsbudget noch € 26 Mio. angekündigt. Im Landesvoranschlag 2025 sind letztlich nur € 18,5 Mio. eingeplant. Wird der vom Land prognostizierte Durchschnitt pro Sanierungsfall angenommen, € 6.500,-- (siehe Entwurf zur WBF-Verordnung), so könnten im nächsten Jahr nur 2.850 Wohneinheiten gefördert werden. Im Klartext heißt das, dass mit den budgetierten Mitteln nicht einmal die rund 3.000 offenen Förderfälle ausfinanziert sind und darüber hinaus kein Geld für neue Sanierungsanträge vorhanden ist.

Die Sanierungssparpläne der Landesregierung stehen also im krassen Widerspruch zu bisherigen Ankündigungen und auch zum selbst gesteckten Ziel im neuen Wohnbauförderungsgesetz (§ 1 Abs 2): „die vorhandene Bausubstanz entsprechend individueller Wohnbedürfnisse und klimarelevanter, ökologischer und energetischer Zielsetzungen zu verbessern.“

Fraglich ist auch, wie die Einsparung bei den Sanierungsmaßnahmen mit dem Wohnpaket des Bundes in Einklang zu bringen ist. Das Land Salzburg erhält aus dem Zukunftsfonds im Jahr 2024, gemäß § 23 Abs. 4 Z. 2 des Finanzausgleichsgesetz 2024 einen Betrag von rd. € 68,6 Mio. (Anfragebeantwortung LH Haslauer vom 21. Jänner 2024). Laut FAG 2024 sind davon 27,5 %, also € 18,865 Mio. für den Bereich Bauen und Wohnen zu verwenden. Die Zielsetzungen sind im Gesetz verankert und verpflichten die Länder nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, „dass leistbarer Wohnraum zur Verfügung steht bzw. durch Sanierungen erhalten wird. Dies kann insbesondere durch eine verstärkte Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus, Sanierungen (insbesondere thermische Sanierungen) des Bestandes, Nachverdichtung oder Wohnraummobilisierung erfolgen, wobei eine bodenschonende Baulandnutzung berücksichtigt wird.“ (§ 23 Abs. 4 Z 2 FAG 2024 lit. a und b)

Konkret muss jedes Land bis 2028 eine Renovierungsquote der öffentlichen Gebäude in Höhe von 3 % erreichen oder gleichwertige Energiesparmaßnahmen setzen. Darüber hinaus hat jedes Land eines der beiden folgenden Ziele bis 2028 zu erreichen:

  1. Für die Sanierung von Wohnungen soll im Budget jedes Jahr mindestens 30 % der jährlichen Einnahmen aus der Wohnbauförderung (von 2018 bis 2022) eingeplant werden. Alternativ kann dieser Anteil jedes Jahr um mindestens 2 Prozentpunkte erhöht werden.
  2. Die Zahl der Wohnungen, die durch verschiedene Arten von Sanierungen (wie Zubauten, Ausbauten, Aufstockungen, Neubauten nach Abriss, Verdichtungen und Baulückenschlüsse in bestehenden Siedlungen) sowie Neubauten auf Flächen mit guter öffentlicher Verkehrsanbindung oder auf bereits bebauten Flächen gefördert werden, soll im Durchschnitt höher sein als die Zahl der Wohnungen, die auf unbebauten Flächen neu gebaut werden.

Laut aktuellem Finanzausgleich erhält das Land im Jahr 2025 rund € 75 Mio. Zukunftsfonds-Gelder vom Bund, wobei für Bauen und Wohnen rund € 20,6 Mio. eingesetzt werden müssen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten gemäß § 78 Abs. 1 GO-LT die

Dringliche Anfrage

  1. Landeshauptmann Dr. Haslauer informierte am 22. Mai 2024 in einer Anfragebeantwortung, dass zur Verteilung der Zukunftsfondsmittel 2024 für den Bereich Wohnen und Sanieren entsprechende Gespräche mit den zuständigen Fachabteilungen und dem Gemeindeverband stattfinden. Wie wurden die Mittel 2024 für den Bereich Wohnen und Sanieren (rund € 18,5 Mio.) und wie werden die Mittel für 2025 (rund € 20,6 Mio.) in Ihrem Ressort verteilt?
  2. Mit den im LVA verankerten € 18,5 Mio. können – nach der landeseigenen Annahme einer durchschnittlichen Förderung von € 6.500,-- pro Wohnung - im nächsten Jahr nur rund 2.850 Wohneinheiten gefördert werden. Welche Information bzw. Orientierung können Sie den Salzburger:innen geben, deren Förderfall bereits registriert ist und jenen, die 2025 eine Sanierung planen?
  3. Wie können die Einsparungen bei den Sanierungsmaßnahmen mit den Zielsetzungen und Kriterien des Wohnpaket des Bundes (§ 23 Abs. 4 Z 2 FAG 2024 lit. a und b) in Einklang gebracht werden?
  4. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie das gewählte Zukunftsfonds-Ziel im Bereich Bauen und Sanieren (§ 23 Abs. 4 Z 2 FAG 2024 lit. b; ba, bb) erreichen?
  5. Die geplanten Sanierungssparpläne werden von Fachleuten massiv kritisiert. Welche konkreten Maßnahmen setzen Sie, um die fundierte Kritik ernst zu nehmen?

Salzburg, am 6. November 2024

Mag.a Berthold MBA eh.

Mag.a Dr.in Humer-Vogl eh.

Heilig-Hofbauer BA MBA eh.