Meldung anzeigen


Nr. 182-ANF der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)

Dringliche Anfrage

der Abg. Heilig-Hofbauer BA MBA und Klubobfrau Mag.a Berthold MBA an Landesrat DI Dr. Schwaiger betreffend die personelle Unterbesetzung der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirkshauptmannschaften

In der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfebeirats am 19. April 2024 wurde eine Petition der Petition Gruppenleiterin der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft St. Johann betreffend den „Personalbedarf in der Kinder- und Jugendhilfe“ behandelt. In der Petition wurde ausgeführt, dass im Auftrag der Landesamtsdirektion im Jahr 2023 durch Fachexpert:innen der zusätzliche Personalbedarf der Kinder- und Jugendhilfe für den Bereich der Sachbearbeitung und der Sozialarbeit erhoben wurde. Dieser Bericht kam zu dem Ergebnis, dass es einen Mehrbedarf von ca. 22 zusätzlichen Vollzeitstellen brauchen würde, um die personelle Situation des Jahres 2016 wiederherstellen zu können. In der Petition hieß es wörtlich: „Um den gestiegenen Anforderungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nachkommen zu können, ist eine Personalaufstockung unbedingt nötig.“ Dementsprechend wurde gefordert, dass das Land Salzburg die Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken, basierend auf dem Bericht der Abteilung 3 ausreichend mit Fachpersonal ausstattet.

Der Kinder- und Jugendhilfebeirat fasste den einstimmigen Beschluss: „Der KJH-Beirat ersucht die Landesamtsdirektion bis 30. Juni 2024 um einen schriftlichen Bericht hinsichtlich der geplanten Maßnahmen/Schritte, inklusive eines Zeitplanes für die Umsetzung, um

  1. eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KJH in den Bezirkshauptmannschaften (Sozialarbeit und Sachbearbeitung/Rechtsvertretung) herbeizuführen,
  2. den Personalbedarf im Bereich der KJH sicherzustellen, um dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können“

Ziel der Fristsetzung war es, dass dieser Bericht noch vor der Budgeterstellung der Landesregierung im Herbst 2024 in einer zusätzlichen Beiratssitzung, die für 7. Juli 2024 vereinbart wurde, diskutiert werden kann und der zusätzliche Personalbedarf im Stellenplan des Landes abgebildet wird.

Mit Mail vom 1. Juli 2024 wurde die für 7. Juli anberaumte Sitzung „auf vorerst unbestimmte Zeit verschoben“. Begründet wurde dies damit, dass der vom Beirat gewünschte „Bericht hinsichtlich der geplanten Maßnahmen/Schritte inklusive eines Zeitplans für die Umsetzung“ noch nicht vorliegen würde. „Diesbezüglich darf mitgeteilt werden, dass der Herr Landesamtsdirektor in einem Schreiben vom 24. Juni 2024 die Abteilung 3 informiert hat, dass für den vom Beirat geforderten Bericht noch Ergebnisse aus einer laufenden Organisationsanalyse abzuwarten sind. Selbstverständlich wird der Beirat umgehend informiert bzw. einberufen, sobald es diesbezüglich konkrete Ergebnisse gibt.“ Bis heute liegt weder der einstimmig geforderte Bericht vor, noch wurde zu der auf unbestimmte Zeit verschobenen Sitzung des Beirats eingeladen.

Wie die KRONEN-Zeitung am 31. Jänner 2025 berichtete, liegen nun „erste Selbstanzeigen aus Jugendämtern ans Land Salzburg“ vor. Laut dem Zeitungsbericht würden die Verantwortlichen dort „mögliche gravierende Schäden für Kinder, Jugendliche und deren Familien“ andeuten. Die Mitarbeiter:innen einiger Jugendämter seien „dauerüberlastet“. Das würde zu „groben Verzögerungen bei Unterhaltszahlungen“ und zu verspäteter oder gar keiner Hilfe von Sozialarbeiter:innen führen. „Minderjährige müssten infolgedessen auch öfter in Einrichtungen untergebracht werden“.

Im Zuge der Klausur der Schwarz-Blauen Landesregierung wurde verkündet, dass man beim Personal weiter den Rotstift ansetzen wolle. In den nächsten eineinhalb Jahren sollen weitere 150 Stellen nicht nachbesetzt werden, wie die Salzburger Nachrichten ebenfalls am 31. Jänner 2025 berichteten. Landeshauptmann Dr. Haslauer sprach dort von strukturellen Einsparungen. Dies bedeutet wohl auch, dass das dringend benötigte Personal für die Kinder- und Jugendhilfe nicht kommen wird und sogar weitere Personalkürzungen zu erwarten sind. Dieser Sparkurs der sozialen Kälte lässt akute Kindeswohlgefährdungen befürchten, für die das Land haftet und die im Falle von Schadenersatzansprüchen auch noch sehr teuer werden können.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten gemäß § 78 Abs. 1 GO-LT die

Dringliche Anfrage

  1. Von welchen Bezirkshauptmannschaften gibt es aktuell Selbst- bzw. Überlastungsanzeigen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe?
  2. Was war der konkrete Inhalt dieser Selbst- bzw. Überlastungsanzeigen?
  3. Wie viele weitere Mitarbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die geplanten Personaleinsparungen (150 Stellen sollen nicht nachbesetzt werden) in den kommenden Jahren zusätzlich wegfallen?
  4. Wann wird der Beschluss des Kinder- und Jugendhilfebeirates vom 19. April 2024, wonach die Landesamtsdirektion aufgefordert wurde bis 30. Juni 2024 „einen schriftlichen Bericht hinsichtlich der geplanten Maßnahmen/Schritte, inklusive eines Zeitplanes für die Umsetzung, um eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KJH in den Bezirkshauptmannschaften (Sozialarbeit und Sachbearbeitung/Rechtsvertretung) herbeizuführen, den Personalbedarf im Bereich der KJH sicherzustellen, um dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu könnenzu erstellen, endlich umgesetzt?
  5. Wurden seitens der Landesregierung seit der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfebeirates vom 19. April 2024 irgendwelche Schritte gesetzt, um der bekannten Überlastungssituation im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe an den Bezirkshauptmannschaften entgegenzutreten und falls ja, welche waren das?

Salzburg, am 31. Jänner 2025

Heilig-Hofbauer BA MBA eh.

 

Mag.a Berthold MBA eh.