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Nr. 182-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)

Beantwortung der Dringlichen Anfrage

der Abg. Heilig-Hofbauer BA MBA und Klubobfrau Mag.a Berthold MBA an Landesrat DI Dr. Schwaiger (Nr. 182-ANF der Beilagen) betreffend die personelle Unterbesetzung der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirkshauptmannschaften

Hohes Haus!

Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Abg. Heilig-Hofbauer BA MBA und Klubobfrau Mag. a Berthold MBA betreffend die personelle Unterbesetzung der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirkshauptmannschaften vom 31. Jänner 2025 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten:

Zu Frage 1: Von welchen Bezirkshauptmannschaften gibt es aktuell Selbst- bzw. Überlastungsanzeigen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe?

Aktuell wurden von den Bezirkshauptmannschaften St. Johann und Zell am See sogenannte „Überlastungsanzeigen“ an die FG Personal übermittelt, die von dieser unverzüglich an die Landesamtsdirektion weitergeleitet wurden.

Zu Frage 2: Was war der konkrete Inhalt dieser Selbst- bzw. Überlastungsanzeigen?

Auf eine von Herrn Landesamtsdirektor beauftragte Arbeitsgruppe hinweisend, wurde eine Arbeitsüberlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beklagt, weshalb nach do. Auffassung die gesetzlichen Pflichtaufgaben nicht ausreichend erfüllt werden können.

Zu Frage 3: Wie viele weitere Mitarbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die geplanten Personaleinsparungen (150 Stellen sollen nicht nachbesetzt werden) in den kommenden Jahren zusätzlich wegfallen?

Die von der Landesregierung beschlossenen Personaleinsparungen im Ausmaß von 100 VZÄ sehen per se keinen Wegfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirkshauptmannschaften vor. Wie die Einsparungsallokation in den Bezirkshauptmannschaften, die zwischen 75 und 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigen, jeweils konkret erfolgen wird, obliegt den Bezirkshauptleuten als Dienststellenleiterin bzw. Dienststellenleiter.

 

 

Zu Frage 4: Wann wird der Beschluss des Kinder- und Jugendhilfebeirates vom 19. April 2024, wonach die Landesamtsdirektion aufgefordert wurde bis 30. Juni 2024 „einen schriftlichen Bericht hinsichtlich der geplanten Maßnahmen/Schritte, inklusive eines Zeitplanes für die Umsetzung, um eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KJH in den Bezirkshauptmannschaften (Sozialarbeit und Sachbearbeitung/Rechtsvertretung) herbeizuführen, den Personalbedarf im Bereich der KJH sicherzustellen, um dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können“ zu erstellen, endlich umgesetzt?

Dem Personalressort ist dieser Beschluss nicht bekannt. Dieser richtet sich offenbar an die Landesamtsdirektion und wäre ein allfälliger Umsetzungsstand daher bei dieser zu erfragen.

Zu Frage 5: Wurden seitens der Landesregierung seit der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfebeirates vom 19. April 2024 irgendwelche Schritte gesetzt, um der bekannten Überlastungssituation im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe an den Bezirkshauptmannschaften entgegenzutreten und falls ja, welche waren das?

Zumal dem Personalressort weder eine Sitzung noch ein Beschluss des Kinder- und Jugendhilfebeirates vom 19. April 2024 bekannt ist, kann auch keine Auskunft darüber erteilt werden, ob in Entsprechung dessen Schritte gesetzt wurden, um einer allfälligen Überlastungssituation im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe an den Bezirkshauptmannschaften entgegenzutreten.

Im Übrigen siehe Beantwortung zu Frage 4.

Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.

Salzburg, am 17. Februar 2025

DI Dr. Schwaiger eh.