Nr. 237-ANF der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(3. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)
der Abg. Klubobfrau Mag.a Berthold MBA und Mag.a Dr.in Humer-Vogl an die Landesregierung betreffend PFAS-Trinkwasseruntersuchungen zur Grenzwerteinhaltung ab 2026
Das Trinkwasser in Österreich unterliegt höchsten Standards und wird regelmäßig untersucht. Die Wasserqualität kann über https://www.trinkwasserinfo.at/ abgerufen werden.
Seit einigen Jahren wird jedoch durch Untersuchungen immer evidenter, dass menschgemachte über 10.000 Industriechemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Produkten zum Einsatz kommen (unter anderem in Feuerlöschschäume, Kochgeschirr, Textilien, Kosmetika, Arzneimittel, …), sich in der Umwelt und damit auch in unserem Trinkwasser anreichern. Sie werden Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, genannt und sind gesundheitsgefährdend. Trifluoracetat (TFA), ein Stoff der PFAS-Gruppe, wurde jüngst in Mineralwässern nachgewiesen.
Mit der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) wurde die Untersuchung von PFAS in den Standardumfang der Trinkwasseranalyse aufgenommen. Bisher gab es noch keinen definierten Grenzwert. Ab Jänner 2026 wird es jedoch einen verbindlichen Grenzwert für die Summe von 20 PFAS-Einzelsubstanzen (PFAS20) geben, der voraussichtlich bei 0,1 µg/l liegt.
In Österreich wurden bereits PFAS-Kontaminationen im Trinkwasser festgestellt, unter anderem in Oberösterreich, wo stichprobenartige Untersuchungen zeigen, dass der zukünftige Grenzwert nicht überall eingehalten werden kann. Das Land Oberösterreich hat daher eine Fördermaßnahme eingeführt, um Wasserversorger bei der Untersuchung auf PFAS zu unterstützen. Öffentliche Wasserversorger – darunter kommunale Wasserversorger, Wasserverbände und Wassergenossenschaften – können eine Unterstützung der Untersuchungskosten von bis zu € 170,-- für eine Trinkwasseranalyse auf PFAS erhalten. Ziel ist es, frühzeitig etwaige Belastungen zu identifizieren und den Wasserversorgern ausreichend Zeit zu geben, Maßnahmen zur Einhaltung der künftigen Grenzwerte zu ergreifen.
Im Bundesland Salzburg ist die Trinkwasserversorgung durch 73 Gemeinden und 554 Wassergenossenschaften sowie vier private Großversorger (darunter aber auch so große wie die Salzburg AG) sichergestellt. Im Wasserinformationssystem sind rund 4000 Einzelwasserversorgungsanlagen aufgelistet, insgesamt werden ca. 6500 große und kleine Quellen sowie ca. 700 Brunnen für Trinkwasserzwecke genutzt.
Es gibt bereits bekannte PFAS-Belastungen im Salzburger Grundwasser, unter anderem in der Umgebung des Flughafens Salzburg, die Ergebnisse des Umweltmonitorings liegen bereits vor. Trinkwasserquellen befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet.
Angesichts der Risiken für die Trinkwasserversorgung stellt sich die Frage, welche Maßnahmen das Land Salzburg zur Unterstützung der Wassergenossenschaften und anderer öffentlichen Wasserversorger plant, insbesondere im Hinblick auf eine finanzielle Förderung der PFAS-Untersuchung.
In der Beantwortung Nr. 214-BEA der Beilagen einer GRÜNEN-Anfrage hat Landesrat DI Dr. Schwaiger in einer kurzen Einleitung darüber informiert, dass im Sondermessprogramm 2022 156 Messstellen landesweit beprobt worden sind und in 58 Grundwasserproben die Stoffgruppe geringfügigst nachgewiesen worden ist und an drei dieser Grundwassermessstellen wurden erhöhte Messwerte ermittelt worden sind. Weitere Fragen zu Trinkwasser-Überprüfungen auf PFAS-Belastungen und auch zu den Wassergenossenschaften wies er zurück. In Oberösterreich werden vergleichbare Fragestellungen sehr wohl von der fachlich zuständigen Wasserabteilung behandelt. Auch ein – in der Anfragebeantwortung erwähnter - Kompetenzaufbau zum Thema PFAS kann nicht erkannt werden: Beim letzten jährlichen Info-Tag Trinkwasser im Oktober 2024 war PFAS kein Thema (Tagungsband) und auch bei den Regionaltreffen 2025 geht es um das wichtige Thema Ehrenamt, von PFAS ist nichts zu lesen.
Aus diesem Grund bringen wir die Anfrage nun an die gesamte Landesregierung ein, um eine ressortübergreifende Beantwortung sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten die
Anfrage:
Salzburg, am 8. April 2025
Mag.a Berthold MBA eh.
Mag.a Dr.in Humer-Vogl eh.