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Nr. 272-ANF der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der Abg. Klubobfrau Mag.a Berthold MBA und Mag.a Dr.in Humer-Vogl an die Landesregierung betreffend Heizen mit Holz

Wälder spielen eine zentrale Rolle im Klimaschutz. Sie binden den im CO2 enthaltenen Kohlenstoff im Holz der Bäume und im Waldboden. Bei einer energetischen Nutzung des Holzes als Brennstoff wird das CO2 an die Atmosphäre abgegeben. Als Baustoff bindet Holz langfristig CO?, daher ist es klimapolitisch wichtig, Holz möglichst lange stofflich zu nutzen und es erst am Ende seines Lebenszyklus thermisch zu verwerten.

Beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wird auch Holz als nachwachsende Ressource eingesetzt. Biomasse-Kraftwerke und moderne Holzvergasungsanlagen leisten daher wichtige Beiträge zur klimafreundlichen Energieversorgung. Über die Frage, ob das Heizen mit Holz als klimaneutral bezeichnet werden kann, ist vor allem im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie RED III eine intensive Diskussion ausgebrochen. "Lieber mit Holz bauen als heizen", fasst Christian Liesegang vom deutschen Umweltbundesamt zusammen. Folgende Einigung wurde erzielt: RED III erkennt Holzheizen weiterhin als Teil der erneuerbaren Energien an, setzt aber deutliche Grenzen für eine expansive Nutzung – insbesondere bei Primärholz. Der Fokus verschiebt sich in Richtung reststoffbasierter Nutzung, Effizienzsteigerung und nachhaltiger Waldbewirtschaftung.

Für Österreich – wo viele Haushalte mit Holz heizen – bedeutet das eine notwendige Differenzierung zwischen moderner, effizienter Holznutzung und veralteten Systemen mit hohen Emissionen. Bei dezentraler Verbrennung in Einzelöfen ist mit hohen Emissionen und vergleichsweise geringer Effizienz zu rechnen. Die Holzverbrennung in privaten Haushalten ist somit auch eine Quelle luftschadstofflicher Emissionen – insbesondere in dicht besiedelten Siedlungsräumen. Diesem Thema hat das Österreichische Umweltbundesamt in einer Studie aufgearbeitet: Luftschadstoffausstoß von Festbrennstoff-Einzelöfen.

Besonders kritisch und gesundheitsbelastend ist die Emissionslage bei Inversionswetterlagen – wie sie in Salzburg regelmäßig auftreten – bei denen sich Schadstoffe bodennah anreichern. In einigen Beispielen zeigt sich die Problematik deutlich: So wurde in einer Siedlung, deren Gebäude in den 1980er Jahren errichtet worden sind, Gas-Zentralheizungen installiert; Notkamine waren lediglich für Notfälle vorgesehen. In den letzten Jahren wurden nun Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung dieser Kamine erteilt – teilweise nach dem Prinzip „first come, first serve“. Dies führte zu einer spürbaren Verschlechterung der Luftqualität in der Siedlung. Bewohner:innen berichten von Rauchbelästigung selbst bei geschlossenen Fenstern sowie von einer deutlichen Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität – insbesondere in den oberen Etagen der Gebäude. Wäsche im Freien „riecht wie geselcht“, regelmäßiges Lüften ist kaum mehr möglich.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten die

Anfrage:

  1. Auf Basis welcher gesetzlichen Bestimmungen können Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung von Notkaminen in Siedlungen und Wohnanlagen im Bundesland Salzburg erteilt werden?
  2. Welche Behörde ist für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen zuständig?
  3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb eines Holzofens über einen Notkamin zu erhalten?
  4. Ist das angewandte „first come, first serve“-Prinzip bei der Genehmigungserteilung gesetzlich gedeckt? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
  5. Wie wird sichergestellt, dass durch die Erteilung einzelner Ausnahmegenehmigungen keine Ungleichbehandlung der übrigen Bewohner:innen erfolgt?
  6. Welche Maßnahmen setzt das Land Salzburg, um die durch die Holzverbrennung verursachte Luftverschmutzung in dicht besiedelten Gebieten einzudämmen – insbesondere bei regelmäßig auftretenden Inversionswetterlagen?
  7. Welche Rolle misst die Landesregierung der stofflichen Nutzung von Holz im Vergleich zur thermischen Nutzung im Rahmen ihrer klimapolitischen Strategie bei?
  8. Wie bewertet die Landesregierung die Vereinbarkeit der dezentralen Holzverbrennung in Einzelöfen mit den Zielen der Energiewende und des Klimaschutzes?
  9. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anrainer:innen zur Verfügung, sich gegen Rauch- und Geruchsbelästigungen durch privat betriebene Holzöfen zur Wehr zu setzen?

Salzburg, am 20. Mai 2025

Mag.a Berthold MBA eh.

 

Mag.a Dr.in Humer-Vogl eh.