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Nr. 505 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

der Abg. Klubobfrau Hangöbl BEd, Mag. Eichinger und Walter BA MA betreffend Einhebung und Erhöhung der Leerstandsabgabe

Seit Jahren sind viele Menschen im Bundesland Salzburg mit stark steigenden Wohnkosten konfrontiert. Die Wohnkosten sind in Salzburg im Bundesländervergleich ausgesprochen hoch, mit den höchsten Quadratmetermieten aller Bundesländer (Klein/Arnold 2022, Wohnkostenbelastung in Salzburg: Ursachen und Lösungsansätze, WIFO; SN 26.03.2025: Mieten in der Stadt Salzburg werden inzwischen für über € 20,-- pro Quadratmeter angeboten).

Eine wesentliche Ursache ist die Zweckentfremdung von Wohnraum, wozu nicht nur die Verwendung von Wohnraum zur touristischen Beherbergung gehört, sondern auch Wohnraum als reine Anlagekategorie zu sehen und Wohnungen folglich leerstehen zu lassen. Auch Zweitwohnsitze können als Form des Leerstands betrachtet werden, da diese nur gelegentlich an wenigen Tagen oder Wochen im Jahr genutzt werden.

In Salzburg gibt es zu wenig Angebot an verfügbarem Wohnraum. Leerstand hat preistrei-bende Wirkung sowohl im Miet- als auch im Eigentumssegment. Dient eine Wohnung als Anlageobjekt und wird diese im Leerstand belassen, hat dies für Eigentümer:innen den Zweck, die Preissteigerungen mitnehmen zu können und diese als unvermietete Wohnung leichter marktgängig zu halten. Wohnraum wird dadurch seinem Zweck entfremdet, Wohnraum wird zur Ware und die mietzinsförmige Bodenrente tritt hinter die bloße spekulative Profiterwartung zurück.

Da das Problem mit Wohnraumspekulation ein weitreichendes ist, führen immer mehr europäische Länder, aber vor allem auch Länder und Städte in der DACH-Region Leerstandsabgaben ein. Im Jahr 2022 hat der Salzburger Landtag den Gemeinden die gesetzliche Möglichkeit gegeben, eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen einzuheben. Mehrere Gemeinden haben davon Gebrauch gemacht. Die Abgabe wurde erstmals für das Jahr 2023 fällig.

Seit ca. einem Jahr gibt es die bundesrechtliche Möglichkeit für die Bundesländer (verfas-sungsrechtliche Landeskompetenz) zur Einhebung einer höheren Leerstandsabgabe, um leerstehenden Wohnraum zu mobilisieren. Die Erhebung öffentlicher Abgaben zum Zweck der Vermeidung der Nicht- oder Mindernutzung von Wohnungen liegt nunmehr ausdrücklich in den Händen der Länder (Art 11 Abs 1 Z 3 B-VG; BGBl. I Nr. 47/2024).

Beim Immobilienforum der Salzburger Nachrichten am 16. Mai 2025 (Bericht SN 17.05.2025: „Immobilienforum Salzburg: Nur zwei Prozent der Salzburger sind bereit, eine leerstehende Wohnung zu vermieten“) haben Vertreter der Immobilien- und Bankenbranche (Bauträger, Raiffeisenbank, Immobilienmakler, Vertragserrichter) auch über die Leerstandsabgabe diskutiert. Wie dem vorangeführten Bericht zu entnehmen ist, sind nicht nur ganz wenige Eigentümer von leerstehenden Wohnungen bereit, diese überhaupt zu vermieten, sondern war der Tenor der Diskutanten, dass die Leestandsabgabe viel höher sein müsse, damit sie Wirkung entfalten kann.

Leerstandsabgaben in einer Höhe, die die Gewinnerwartungen der Eigentümer:innen aus Wertsteigerungen abdecken, sind effektiv und vermeiden spekulatives Profitstreben. Das Momentum-Institut hat aufgezeigt, dass eine Leerstandsabgabe von € 200,-- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche pro Jahr eine ökonomisch und gesellschaftlich sinnvolle Größe ist, um Leerstand effektiv zu begegnen. In Frankreich hat sich gezeigt, dass die Einführung einer wirkungsvollen Leerstandsabgabe sehr gute Mobilisierungseffekte für Wohnraum erzielen hat lassen (Segú: The impact of taxing vacancy on housing markets: Evidence from France, Journal of Public Economics, Volume 185, May 2020).

Die Leerstandsabgabe hat nicht nur eine sozioökonomische Lenkungsfunktion, sondern auch eine ökologische. Wenn mehr bestehender Wohnraum verfügbar wird, wird weniger Flächenversiegelung gerade im urbanen Raum erforderlich, um den Wohnraumbedarf zu decken.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zum ZWAG auszuarbeiten, mit der die Gemeinden des Bundeslandes Salzburg verpflichtet werden, eine Leerstandsabgabe einzuhe-ben und die Leerstandsabgabe auf € 200,-- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche pro Jahr angehoben wird und dem Landtag binnen sechs Monaten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dieser Antrag wird dem Ausschuss für Wohnen, Raumordnung und Grundverkehr zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Salzburg, am 4. Juni 2025

Hangöbl BEd eh.

Mag. Eichinger eh.

Walter BA MA eh.