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Nr. 237-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)

Beantwortung der Anfrage

der Abg. Klubobfrau Mag.a Berthold MBA und Mag.a Dr.in Humer-Vogl an die Landesregierung (Nr. 237-ANF der Beilagen) – ressortzuständige Beantwortung durch die Landesräte DI Dr. Schwaiger und i.V. Mag. (FH) Zauner MA - betreffend PFAS-Trinkwasseruntersuchungen zur Grenzwerteinhaltung ab 2026

Hohes Haus!

Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobfrau Mag.a Berthold MBA und Mag.a Dr.in Humer-Vogl betreffend PFAS-Trinkwasseruntersuchungen zur Grenzwerteinhaltung ab 2026 vom 8. April 2025 erlauben sich die genannten Regierungsmitglieder, Folgendes zu berichten:

I.V. Landesrat Mag. (FH) Zauner MA:

Zu Frage 1: Welche Maßnahmen wurden bisher – abseits des Umweltmonitorings zur Altlast am Flughafen – vom Land ergriffen, um sicherzustellen, dass die Belastung des Salzburger Trinkwassers mit PFAS überprüft und ggf. reduziert wird, um den EU-Grenzwert ab Jänner 2026 einzuhalten?

Die amtliche Trinkwasseraufsicht wird im Rahmen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen. Diese Frage ist daher nicht im Rahmen des Interpellationsrechts des Salzburger Landtags zu beantworten.

Landesrat DI Dr. Schwaiger:

Zu Frage 2: In der Anfragebeantwortung Nr. 214-BEA der Beilagen wurde informiert, dass beim Sondermessprogramm 2022 in 58 Grundwasserproben die PFAS-Stoffgruppe geringfügigst nachgewiesen worden ist und an drei dieser Grundwassermessstellen erhöhte Messwerte ermittelt worden sind. An welchen 58 Grundwasserproben wurde PFAS in welcher Höhe geringfügigst nachgewiesen und an welchen drei Grundwasserstellen wurden welche erhöhten Werte nachgewiesen? (Bitte um Auflistung der Grundwasserstellen, konkrete Lage, Höhe des PFAS-Messergebnisses)

Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung unterliegen nicht der parlamentarischen Kontrolle des Landtages. Die zugeteilte Frage 2 der Landtagsanfrage Nr. 237-ANF berührt den Vollzug des Wasserrechtsgesetzes (Gewässerzustandsüberwachungsverordnung – GZÜV) in der mittelbaren Bundesverwaltung und ist demnach nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle des Landtages. Dennoch wird ergänzt, dass neben der Anfragebeantwortung Nr. 214-BEA vom 26. März 2025 gleichlautend bereits vor einem Jahr in der Anfragebeantwortung Nr. 215-BEA vom 23. April 2024 berichtet wurde. Des Weiteren wird dargelegt, dass es keinen Grenzwert für PFAS im Grundwasser gibt. Vollständigkeitshalber wird dargelegt, dass der Grenzwert ab 12. Jänner 2026 für Trinkwasser gilt. Im Zuge des Sondermessprogrammes C220 wurden im Zuge der GZÜV Grundwasserkörper flächendeckend über das gesamte Bundesgebiet untersucht. Sämtliche, im Rahmen der GZÜV erhobenen Messdaten sind in der öffentlich zugänglichen Datenbank WasserInformationsSystem Austria (WISA) https://wasser.umweltbundesamt.at/h2odb/ abrufbar.

I.V. Landesrat Mag. (FH) Zauner MA:

Zu Frage 3: Gibt es Kenntnis darüber, dass die Wassergenossenschaften in Salzburg ihr Trinkwasser auf PFAS untersuchen, damit der EU-Grenzwert ab Jänner 2026 eingehalten werden kann?

Die amtliche Trinkwasseraufsicht wird im Rahmen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen. Diese Frage ist daher nicht im Rahmen des Interpellationsrechts des Salzburger Landtags zu beantworten.

Zu Frage 3.1.: Wenn ja, welche Maßnahmen setzen die Wassergenossenschaften?

Siehe Beantwortung zur Frage 3.

Zu Frage 3.2.: Wenn nein, warum werden keine Maßnahmen gesetzt, wenn mit Jänner 2026 ein EU-Grenzwert eingehalten werden muss?

Siehe Beantwortung zur Frage 3.

Zu Frage 4: Welche konkreten Schritte unternimmt das Land, um die Wassergenossenschaften über die Risiken von PFAS im Trinkwasser zu informieren, bei der Implementierung von Überwachungsmaßnahmen und ggf. bei der Reduzierung der PFAS-Belastung zu unterstützen?

Eine Zuständigkeit des Landes ist nicht gegeben. Ab 12. Jänner 2026 startet das Überwachungsprogramm durch die Trinkwasserverordnung des Bundes. Die EU-Trinkwasserrichtlinie stellt dafür die Grundlage dar, der Grenzwert ist für alle Mitgliedsstaaten verbindlich.

Die Reduzierung von PFAS-Belastungen im Trinkwasser ist ein regulatorischer Prozess, der auf EU-Ebene bereits eingeleitet worden ist. Vor allem in den Bereichen des Umwelt- und Chemikalienrechts der Union sind weitere gesetzliche Regelungen erforderlich.

Zu Frage 5: Gibt es finanzielle Unterstützungen des Landes für Wassergenossenschaften in Salzburg für die Überprüfung des Trinkwassers auf PFAS?

Nein.

Zu Frage 5.1.: Wenn ja, in welcher Höhe und wie lauten die Förderkriterien?

Siehe Beantwortung zur Frage 5.

Zu Frage 5.2.: Wenn nein, sind ähnliche Förderprogramme wie in Oberösterreich geplant, um die Wassergenossenschaften in Salzburg bei der Trinkwasserüberprüfung auf PFAS finanziell zu unterstützen?

Siehe Beantwortung zur Frage 5.

Beide Regierungsmitglieder ersuchen das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.

Salzburg, am 6. Juni 2025

DI Dr. Schwaiger eh.

i.V. Mag. (FH) Zauner MA eh.