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Nr. 032-ANF der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der Abg. Klubobfrau Mag.a Berthold MBA und Mag.a Dr.in Humer-Vogl an Landesrat DI Dr. Schwaiger betreffend weiterhin Ölheizungseinbau im Widerspruch zu Klimazielen des Landes

Der Masterplan „Klima+Energie 2030“ (Beschluss 15. März 2021) definiert als zentrales Ziel, den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen. Konkret wurde dazu in der Schwerpunktmaßnahme „Phase Out Ölkessel“ beschlossen, dass in Salzburg bis 2030 26.000 Ölheizungen ersetzt werden. Als begleitende Maßnahmen wurde Folgendes beschlossen: Förderung des Umstiegs von fossilen Heizanlagen auf erneuerbare Energieträger für Private und Gewerbe; Schaffung von Unterstützungsmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte; Intensivierung der Energieberatung für Haushalte und Gewerbe; Umstieg von Öl auf Gas möglichst vermeiden. Für Härtefälle (Haushalte mit wenig Einkommen) wurde vom Bund die Aktion „Sauber Heizen für alle“ gestartet, bei der der Ölheizungsaustausch mit bis zu 100 % gefördert werden kann.

Vor diesem Hintergrund ist es alarmierend, dass dem Vernehmen nach weiterhin alte Ölheizungen gegen neue ausgetauscht werden und manche Gemeinden in ihrer Funktion als Baubehörden hierfür Ausnahmeregelungen sehr weit auslegen.

Damit wird nicht nur das Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele des Landes gefährdet (siehe aktuelle Info des Landesrechnungshofs), sondern auch die Glaubwürdigkeit der Politik untergraben. Das Land Salzburg trägt die Verantwortung, sicherzustellen, dass die im Masterplan festgelegten Vorgaben eingehalten werden.

Es stellt sich daher die Frage, wie das Land die Erfüllung der Masterplan-Ziele sicherstellen kann und die großzügige Ausnahmegenehmigung solcher fossilen Heizsysteme künftig unterbinden kann, und ob die vorhandenen Dateninstrumente - insbesondere das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), zu dem das Land Salzburg einen uneingeschränkten Zugang hat - für eine effektive Kontrolle genutzt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten die

Anfrage:

  1. Wie viele Ölheizungen sind im Land Salzburg derzeit noch in Betrieb?
  2. Wie viele der im Masterplan Klima+Energie bis 2030 vorgesehenen 26.000 Ölheizungsaustausche wurden bis dato umgesetzt?
  3. Wie viele Ölheizungsaustausche wurden in den Jahren 2023, 2024 und bis 30. Juni 2025 umgesetzt? (Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln.)
  4. Wie viele neue Ölheizungen wurden in den Jahren 2023, 2024 und bis 30. Juni 2025 in Salzburg genehmigt und eingebaut? (Bitte nach Jahren, Bezirken und Ausnahmegrund aufschlüsseln.)
  5. Wie stellt das Land sicher, dass keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden?
  6. Auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen die Gemeinden als Baubehörden derzeit noch Ausnahmegenehmigungen für den Einbau neuer Ölheizungen erteilen?
  7. Welche Ausnahmegründe sind rechtlich verankert?
  8. Hat das Land Salzburg den Gemeinden im Umsetzung des Masterplans konkrete Vorgaben gemacht, den Einbau neuer Ölheizungen nicht mehr zu genehmigen?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  9. Welche Maßnahmen setzt das Land Salzburg zur Kontrolle, ob Gemeinden im Einklang mit den Zielen des Masterplans handeln und keine Genehmigungen für neue Ölheizungen mehr erteilen?
  10. Wird das GWR vom Land Salzburg zur Überwachung des Fortschritts beim Ausstieg aus Ölheizungen genutzt?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  11. Wer sind verpflichtet, die Daten zu Heizungsart und Errichtungsdatum in das GWR einzutragen?
  12. Sind die GWR-Daten für Salzburg auf dem aktuellen Stand?
  13. Wie stellt das Land Salzburg das Erreichen des „Phase Out-Ölkessel“-Ziels sicher?

Salzburg, am 5. August 2025

Mag.a Berthold MBA eh.

 

Mag.a Dr.in Humer-Vogl eh.