Von: DOG CITY - Hundetrainingscenter [office@welpentraining.at]
Gesendet: Dienstag, 5. Oktober 2010 16:49
An: pf_2001_b Begutachtung
Betreff: Änderung: Salzburger Landessicherheitsgesetz LGBl Nr. 57/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr. 20/2010

Wichtigkeit: Hoch
 
sehr geehrte damen und herren!
 
zu oben genannter änderung möchte ich gerne stellung nehmen:
 
tierärzte haben - und das kann ich aus meiner langjährigen erfahrung sagen - von 2 dingen KEINE ahnung:
 
1.) hundefutter samt dessen zusammenstellung und 
2.) einschätzung des verhaltens bzw. beurteilung einer aggression bei hunden
 
beispiel:
 
im frühjahr 2010 kam eine kundin mit einem ridgeback zu mir in die halle und erzählte mir,
ihr hund habe einen kellner gebissen. dieser erstattete anzeige (vermutlich auch wegen dem schmerzensgeld).
der fall ging zur gemeinde, diese bestellte die in der gemeinde ansässige tierärztin, der hund müsse dort zu einem wesenstest vorgeführt werden.
 
auf meine frage wie dieser aussah:
 
die tierärztin - welche im übrigen ohnehin die eigene war - zog sich einen mantel an und ging schreiend auf den hund zu.
weiters spannte sie einen regenschirm auf und zu guter letzt ratterte sie mit diesem regenschirm einige gitterstäbe entlang.
so, wesenstest beendet und natürlich bestanden.
 
sogar die hundebesitzerin meinte, dieser wäre lächerlich. mittlerweile hat dieser hund wieder 2 mal zugebissen. 2 mal einen bauarbeiter im
eigenen haus. meine beurteilung: dieser hund gehört ordentlich trainiert und vor allem in andere hände!
 
leider hat auch meine eigene tierärztin vom wesen bzw. der aggression keine ahnung. sie ist bei der ÖHU ausgebildete hundetrainerin und kommt mit einem ihrer 3 hunde zu mir ins training, weil
sie mit dem hund nicht klar kommt.
 
da mir die problematik mit dem teilweise sehr mangelndem sozialverhaltens der hunde auf die umwelt schon länger im magen liegt, habe ich im jänner 2010 die wohl in österreich einzige
hundetrainings- und sozialisierungshalle mit einem ausgereiften programm zur sozialisierung eröffnet.
 
zur beurteilung gefährlicher hunde mit wesensmangel gehört - so wie in deutschland auch - ein gerichtlich beeideter (neutraler) sachverständiger her.
 
das packt das problem aber leider noch nicht bei der wurzel.
 
um sozial verträglichere hunde zu bekommen, muss man diese ausbilden.
 
was tut aber der otto normalverbraucher? er bildet nicht aus. das geht schon irgendwie. sind dann die hunde groß, sind die probleme eben so groß.
viele dieser hunde landen dann bei mir.
 
fast alle welpen die bei mir ausgebildet wurden, hatten bis dato noch keine aggressionen gezeigt. einzig und alleine von anderen - nicht erzogenen wurden diese angefallen.
leider sind von den seit jänner 200 ausgebildeten hunden 2 welpen dabei, die eindeutig den falschen besitzer haben.
 
der meiner meinung nach einzige weg, dieses problem in den nächsten jahren sinnvoll in den griff zu bekommen:
 
1.) extrem strenge kontrollen der hundeanmeldungen
ist leicht zu lösen. sowie die ASFINAG die vignetten kontrolliert, müssen auch die hundemarken kontrolliert werden
(hohe strafen, ergo somit steigen auch die anmeldungen der gemeinde)
 
2.) anmeldung des hundes bei der gemeinde mit einer gültigen hatfpflichtverssicherung
 
3.) normale hundesteuer für einen hund unter 18 monaten ohne prüfung (BGH 1)
 
4.) 4-fache hundesteuer für einen hund über 18 monaten ohne prüfung
 
5.) normale hundesteuer für einen hund mit BGH 1 prüfung (oder viell. zusätzlich ein jahr gratis als belohnung?)
 
 
das ergebnis wird sein, dass jeder in einen hundeverein geht um eine prüfung abzulegen.
der oftmals hoch angepriesene hundeführschein ist meiner meinung nach viel zu wenig.
 
seit 01.01.2010 müssen alle personen eine BH prüfung ablegen (sachkundenachweis als neuling mit verkehrstest und unterordnung, wesensüberprüfung).
hat man diese BH bestanden kann man erst zur eigentlichen prüfung, der BGH 1 antreten. bei dieser prüfung wird schon einiges was das folgen betrifft verlangt.
die BH ist eben voraussetzung für alle anderen arten von prüfungen.
 
eine prüfung kann der hund mit frühestens 12 monaten ablegen.
 
holt man sich beispielsweise einen hund mit 5 jahren aus dem tierheim, hat man 6 monate zeit um diese prüfung abzulegen.
ansonsten zahlt man eben das 4-fache, das wird keiner der hundebesitzer wollen.
 
für kranke hunde (welche nicht mehr richtig laufen können z.b.) sollte man eine ausnahmeregelung finden. dies sollte der jeweilige richter beurteilen, der normalerweise prüfungen abnimmt.
auf keinen fall aber eine ärztliche bestätigung, sonst sind wir gleich wieder bei der freunderlwirtschaft.
 
für kranke/gehbehinderte hundebesitzer sollte es möglich sein, dass eine andere person den hund zur prüfung führt.
 
gefährliche hunde mit kampfhunde(rassen) zu betiteln finde ich nicht richtig. ich habe keinen einzigen sogenannten kampfhund als "beißer" im training, jedoch einige ganz normale rassen wie retriever, yorki ja sogar einen chihuahua.
 
der 10 stunden kurs für gefährliche hunde is auch völliger nonsens. was will  man einen hund lernen der bereits prüfungen abgelegt hat. die verlangten übungen für so einen hund sind lächerlich bzw. kann ein geprüfter hund diese schon.
 
man muss immer das team (hund und hundeführer) betrachten und ein INDIVIDUELLES sozialisierungsprogramm gestalten das auf das jeweilige problem eingeht.
viele aggressionen beruhen mangels umweltsozialisierung auf angst.
 
dies waren nur einige gedankenanstöße, wenn sie fragen haben stehe ich gerne zur verfügung.
 
um zu sehen wie bei mir nachhaltig sozialisiert wird können sie gerne meine homepage http://www.welpentraining.at/ besuchen.
 
 
liebe grüße


Gaby Schröckeneder
DOG CITY Welpen Indoor Training
Hunde-Coach
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