Von: DOG CITY - Hundetrainingscenter
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Gesendet: Dienstag, 5. Oktober 2010
16:49
An: pf_2001_b Begutachtung
Betreff: Änderung:
Salzburger Landessicherheitsgesetz LGBl Nr. 57/2009, in der Fassung des Gesetzes
LGBl Nr. 20/2010
Wichtigkeit: Hoch
sehr geehrte damen
und herren!
zu oben genannter
änderung möchte ich gerne stellung nehmen:
tierärzte haben -
und das kann ich aus meiner langjährigen erfahrung sagen - von 2 dingen KEINE
ahnung:
1.) hundefutter samt
dessen zusammenstellung und
2.) einschätzung des
verhaltens bzw. beurteilung einer aggression bei hunden
beispiel:
im frühjahr 2010 kam
eine kundin mit einem ridgeback zu mir in die halle und erzählte
mir,
ihr hund habe einen
kellner gebissen. dieser erstattete anzeige (vermutlich auch wegen dem
schmerzensgeld).
der fall ging zur
gemeinde, diese bestellte die in der gemeinde ansässige tierärztin, der hund
müsse dort zu einem wesenstest vorgeführt werden.
auf meine frage wie
dieser aussah:
die tierärztin -
welche im übrigen ohnehin die eigene war - zog sich einen mantel an und ging
schreiend auf den hund zu.
weiters spannte sie
einen regenschirm auf und zu guter letzt ratterte sie mit diesem regenschirm
einige gitterstäbe entlang.
so, wesenstest
beendet und natürlich bestanden.
sogar die
hundebesitzerin meinte, dieser wäre lächerlich. mittlerweile hat dieser hund
wieder 2 mal zugebissen. 2 mal einen bauarbeiter im
eigenen haus. meine
beurteilung: dieser hund gehört ordentlich trainiert und vor allem in andere
hände!
leider hat auch
meine eigene tierärztin vom wesen bzw. der aggression keine ahnung. sie ist bei
der ÖHU ausgebildete hundetrainerin und kommt mit einem ihrer 3 hunde zu mir ins
training, weil
sie mit dem hund
nicht klar kommt.
da mir die
problematik mit dem teilweise sehr mangelndem sozialverhaltens der hunde auf die
umwelt schon länger im magen liegt, habe ich im jänner 2010 die wohl in
österreich einzige
hundetrainings- und
sozialisierungshalle mit einem ausgereiften programm zur sozialisierung
eröffnet.
zur beurteilung
gefährlicher hunde mit wesensmangel gehört - so wie in deutschland auch - ein
gerichtlich beeideter (neutraler) sachverständiger her.
das packt das
problem aber leider noch nicht bei der wurzel.
um sozial
verträglichere hunde zu bekommen, muss man diese ausbilden.
was tut aber der
otto normalverbraucher? er bildet nicht aus. das geht schon irgendwie. sind dann
die hunde groß, sind die probleme eben so groß.
viele dieser hunde
landen dann bei mir.
fast alle welpen die
bei mir ausgebildet wurden, hatten bis dato noch keine aggressionen gezeigt.
einzig und alleine von anderen - nicht erzogenen wurden diese
angefallen.
leider sind von den seit jänner 200 ausgebildeten hunden 2 welpen
dabei, die eindeutig den falschen besitzer haben.
der meiner meinung
nach einzige weg, dieses problem in den nächsten jahren sinnvoll in den griff zu
bekommen:
1.) extrem strenge
kontrollen der hundeanmeldungen
ist leicht zu lösen.
sowie die ASFINAG die vignetten kontrolliert, müssen auch die hundemarken
kontrolliert werden
(hohe strafen, ergo
somit steigen auch die anmeldungen der gemeinde)
2.) anmeldung des
hundes bei der gemeinde mit einer gültigen
hatfpflichtverssicherung
3.) normale
hundesteuer für einen hund unter 18 monaten ohne prüfung (BGH
1)
4.) 4-fache
hundesteuer für einen hund über 18 monaten ohne prüfung
5.) normale
hundesteuer für einen hund mit BGH 1 prüfung (oder viell. zusätzlich ein jahr
gratis als belohnung?)
das ergebnis wird
sein, dass jeder in einen hundeverein geht um eine prüfung
abzulegen.
der oftmals hoch
angepriesene hundeführschein ist meiner meinung nach viel zu
wenig.
seit 01.01.2010
müssen alle personen eine BH prüfung ablegen (sachkundenachweis als neuling mit
verkehrstest und unterordnung, wesensüberprüfung).
hat man diese BH
bestanden kann man erst zur eigentlichen prüfung, der BGH 1 antreten. bei dieser
prüfung wird schon einiges was das folgen betrifft verlangt.
die BH ist eben
voraussetzung für alle anderen arten von prüfungen.
eine prüfung kann
der hund mit frühestens 12 monaten ablegen.
holt man sich
beispielsweise einen hund mit 5 jahren aus dem tierheim, hat man 6 monate zeit
um diese prüfung abzulegen.
ansonsten zahlt man
eben das 4-fache, das wird keiner der hundebesitzer wollen.
für kranke hunde
(welche nicht mehr richtig laufen können z.b.) sollte man eine ausnahmeregelung
finden. dies sollte der jeweilige richter beurteilen, der normalerweise
prüfungen abnimmt.
auf keinen fall aber
eine ärztliche bestätigung, sonst sind wir gleich wieder bei der
freunderlwirtschaft.
für
kranke/gehbehinderte hundebesitzer sollte es möglich sein, dass eine andere
person den hund zur prüfung führt.
gefährliche hunde
mit kampfhunde(rassen) zu betiteln finde ich nicht richtig. ich habe keinen
einzigen sogenannten kampfhund als "beißer" im training, jedoch einige ganz
normale rassen wie retriever, yorki ja sogar einen
chihuahua.
der 10 stunden kurs
für gefährliche hunde is auch völliger nonsens. was will man einen hund
lernen der bereits prüfungen abgelegt hat. die verlangten übungen für so einen
hund sind lächerlich bzw. kann ein geprüfter hund diese
schon.
man muss immer das
team (hund und hundeführer) betrachten und ein INDIVIDUELLES
sozialisierungsprogramm gestalten das auf das jeweilige problem
eingeht.
viele aggressionen
beruhen mangels umweltsozialisierung auf angst.
dies waren nur
einige gedankenanstöße, wenn sie fragen haben stehe ich gerne zur
verfügung.