Von: Schnauzerl
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Gesendet: Montag, 4. Oktober 2010
15:00
An: pf_2001_b Begutachtung
Betreff: Unsere
Stellungnahme zu Gesetzesentwurf Landessicherheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren !
Mit großer Verwunderung lasen wir den neuen
Gesetzesentwurf, mit welchem das Salzburger Landessicherheitsgesetz LGBl Nr.
57/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr. 20/2010 geändert werden
soll.
Dazu möchten wir festhalten:
Es kann nicht angehen, daß grundsätzliche alle
Tierärzte Salzburgs die Gefährlichkeit von Hunden feststellen. Diese sind
"physische" Mediziner und können sicherlich durch ihre
Ausbildung am tierischen Körper entsprechend gut mit diesem umgehen. Wir möchten
Tiere ganz bestimmt nicht vermenschlichen, jedoch es gibt ja auch bei den
Menschen nicht Chirurgen, welche den Seelenzustand eines Menschen beurteilen
könnten. Tierärzte haben nun schon die Aufgabe vom Hamster bis zum Großtier
meist alles Körperliche zu behandeln und weisen hier meist ein gewaltiges Wissen
vor. Jedoch, verzeihen Sie, diese sind in den meisten Fällen nicht fähig zu
beurteilen, welches Tier gefährlich ist oder nicht - und - wir haben uns mit
einigen unterhalten - sie sehen sich auch selbst nicht in der Lage DAS zu
beurteilen. Schon gar nicht kann es angehen, daß
die Gemeinde einen wohl ortsansässigen Tierarzt (meist der bekannte
Haustierarzt) dazu benennt. Die meisten langjährigen z. B. Abrichtekursleiter
eines Hundevereins oder z. B. Schutzhelfer oder z. B. Polizeihundeführer oder
andere könnten dies wohl wesentlich besser beurteilen.
Wir würden DRINGEND empfehlen, entsprechend
geschulte neutrale praxisnahe Sachverständige zu bestellen, die diese
psychischen (!)Wesenstests vornehmen. Auch wäre es interessant
zu erfahren, welche Punkte die Wesenstests beinhalten sollen und ob Salzburger
Tierärzte diese bereits in der Vergangenheit durchgeführt haben oder könnten.
Mit freundlichen
Grüßen
SCHNAUZERL-Hotel
Linda-Ann
Rehrl-Stevenson
Leitung SCHNAUZERL-Hotel und
Vereinsleitung SALZBURGER
TIERZUFLUCHT