Von: Schnauzerl [info@schnauzerl.at]
Gesendet: Montag, 4. Oktober 2010 15:00
An: pf_2001_b Begutachtung
Betreff: Unsere Stellungnahme zu Gesetzesentwurf Landessicherheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren !
 
Mit großer Verwunderung lasen wir den neuen Gesetzesentwurf, mit welchem das Salzburger Landessicherheitsgesetz LGBl Nr. 57/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr. 20/2010 geändert werden soll.
 
Dazu möchten wir festhalten:
 
Es kann nicht angehen, daß grundsätzliche alle Tierärzte Salzburgs die Gefährlichkeit von Hunden feststellen. Diese sind "physische" Mediziner und können sicherlich durch ihre Ausbildung am tierischen Körper entsprechend gut mit diesem umgehen. Wir möchten Tiere ganz bestimmt nicht vermenschlichen, jedoch es gibt ja auch bei den Menschen nicht Chirurgen, welche den Seelenzustand eines Menschen beurteilen könnten. Tierärzte haben nun schon die Aufgabe vom Hamster bis zum Großtier meist alles Körperliche zu behandeln und weisen hier meist ein gewaltiges Wissen vor. Jedoch, verzeihen Sie, diese sind in den meisten Fällen nicht fähig zu beurteilen, welches Tier gefährlich ist oder nicht - und - wir haben uns mit einigen unterhalten - sie sehen sich auch selbst nicht in der Lage DAS zu beurteilen. Schon gar nicht kann es angehen, daß die Gemeinde einen wohl ortsansässigen Tierarzt (meist der bekannte Haustierarzt) dazu benennt. Die meisten langjährigen z. B. Abrichtekursleiter eines Hundevereins oder z. B. Schutzhelfer oder z. B. Polizeihundeführer oder andere könnten dies wohl wesentlich besser beurteilen.
 
Wir würden DRINGEND empfehlen, entsprechend geschulte neutrale praxisnahe Sachverständige zu bestellen, die diese psychischen (!)Wesenstests vornehmen. Auch wäre es interessant zu erfahren, welche Punkte die Wesenstests beinhalten sollen und ob Salzburger Tierärzte diese bereits in der Vergangenheit durchgeführt haben oder könnten.
 
Mit freundlichen Grüßen
SCHNAUZERL-Hotel
 
Linda-Ann Rehrl-Stevenson
Leitung SCHNAUZERL-Hotel und
Vereinsleitung SALZBURGER TIERZUFLUCHT
 
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