Von: Österreichische Tierrettung
[oetr@aon.at]
Gesendet: Montag, 4. Oktober 2010 13:58
An:
pf_2001_b Begutachtung
Betreff: **** gefährliche Hunde ****
sehr geehrte damen und herren,
wir die österreichische tierrettung
landesleitung salzburg und unsere kooperationspartner möchten zur änderung
des " S.LSG " folgendes festhalten !
bei uns landen im jahr ca. 60-80 hunde die
als gefährlich eingstuft wurden von sogenannten gutachtern.
leider mussten wir in den letzten 2 jahren
feststellen, dass mehr als 90 % der hunde falsch gelesen wurde.
deshalb die bitte an sie,
bevor wieder ein gesetz geändert wird sollte
voerst einmal definiert werden was der sachkundenachweis ( § 21 ) und der
wesenstest ( § 22 ) inhaltlich können muss und es kann nicht sein, dass
der ansäßige tierarzt, der meistens auch noch der tierarzt des hundehalters ist
von der gemeinde beauftragt wird.
für solche feststellungen sollten nur
gerichtlich beeidete sachverständige für gefährliche tiere ( hunde )
herangezogen werden.
das ein tierarzt jeden hund der gebissen hat
untersucht steht außer zweifel, aber die gfährlichkeit kann und sollte nur durch
gerichtlich beidete sachverständige so wie in bayern seit jahren erfolgreich
durchgeführt werden.
denn in den meisten fällen hat sich gezeigt,
dass nicht der hund der schuldige war, sondern der halter nicht in der lage war,
seinen hund zu halten und zu verstehen.
deshalb sollte eigentlich folgendes
gesetzlich vorgeschrieben werden :
führungszeugnis für hund und
herrl
mc-transponder mit
registrierung
hundesteuerbestätigung
hundehaftfplichtbestätigung
kastrationsbestätigung für private
halter
mfg Manfred G.
Ehgartner
Österreichische Tierrettung
Landesleitung Salzburg
Rosittengasse 34
5020 SALZBURG
Tel. 0664-1923782