Von: Österreichische Tierrettung [oetr@aon.at]
Gesendet: Montag, 4. Oktober 2010 13:58
An: pf_2001_b Begutachtung
Betreff: **** gefährliche Hunde ****
sehr geehrte damen und herren,
wir die österreichische tierrettung landesleitung salzburg und unsere kooperationspartner möchten zur änderung des  " S.LSG " folgendes festhalten !
 
bei uns landen im jahr ca. 60-80 hunde die als gefährlich eingstuft wurden von sogenannten gutachtern.
leider mussten wir in den letzten 2 jahren feststellen, dass mehr als 90 % der hunde falsch gelesen wurde.
 
deshalb die bitte an sie,
bevor wieder ein gesetz geändert wird sollte voerst einmal definiert werden was der sachkundenachweis ( § 21 ) und der wesenstest  ( § 22 ) inhaltlich können muss und es kann nicht sein, dass der ansäßige tierarzt, der meistens auch noch der tierarzt des hundehalters ist von der gemeinde beauftragt wird.
für solche feststellungen sollten nur gerichtlich beeidete sachverständige für gefährliche tiere ( hunde ) herangezogen werden.
das ein tierarzt jeden hund der gebissen hat untersucht steht außer zweifel, aber die gfährlichkeit kann und sollte nur durch gerichtlich beidete sachverständige so wie in bayern seit jahren erfolgreich durchgeführt werden.
denn in den meisten fällen hat sich gezeigt, dass nicht der hund der schuldige war, sondern der halter nicht in der lage war, seinen hund zu halten und zu verstehen.
 
deshalb sollte eigentlich folgendes gesetzlich vorgeschrieben werden :
 
führungszeugnis für hund und herrl
mc-transponder mit registrierung
hundesteuerbestätigung
hundehaftfplichtbestätigung
kastrationsbestätigung für private halter
 
 
mfg        Manfred G. Ehgartner
             Österreichische Tierrettung
             Landesleitung Salzburg
             Rosittengasse 34
             5020 SALZBURG
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